Manufakturschutz durch die Akzise. 273
zurg — von den westlichen Staaten zu schweigen — nichts ganz
Neues, waren doch schon 1689 eine Reihe von fremden wollenen,
albseidenen und seidenen Stoffen, Tapisserien, Hüten und Strümpfen
mit 100, und 1701 einige Waren bis auf 250/, belegt worden.)
Es waren wohl auch jetzt, wie damals, die französischen Manufak—
wriers in Berlin, die von ihrer Heimat her einen sehr entschiedenen
Tarifschutz gewöhnt waren, das treibende Element. Hatten sie doch
aicht lange zuvor als das vornehmste Mittel, den Verfall der Manu—
akturen zu verhindern, einen allgemeinen Impost auf alle fremden
Waren ohne alle Ausnahme, nicht nur auf solche, wie sie schon im
Lande gemacht wurden, bezeichnet.?)
Die wichtige Frage des Übergangs zu einem entschiedeneren und
amfassenderen Manufakturschutz muß sogleich nach dem Regierungs⸗
wechsel vorgenommen worden sein. Schon unterm 31. Juli 1718
wird ein neuer Tarif für die Residenzstädte vorgelegt,s) der die bis
10, 15 und 250/, erhöhten Sätze auf alle fremden wollenen und
halbseidenen Manufakturwaren, Broderien, Tapisserien und einige
Galanterien und Luxuswaren enthält und daneben soweit wie möglich
die Wertsätze durch die genaueren Stüchsätze ersetzt.) Der Entwurf
ist von Grumbkow wenn nicht verfaßt, so doch eifrig befürwortet wor⸗
den, denn im Generaldirektorium selbst erhob sich dagegen Opposition,
deren Wortführer Creutz war. Dieser wollte in seiner unterm 14. Sep—
tember eingereichten Gegenvorstellung nur üble Wirkungen von solcher
Tarispolitik sehen: die Konsumenten würden gedrückt, die Kaufleute
würden sich fortwenden, die Auswärtigen Vergeltung üben. Die Ber—
liner Kaufleute wurden auch ermächtigt, ihre Meinung darüber bei—
ubringen; sie waren natürlich dagegen und wendeten, wohl nicht mit
Unrecht, ein, daß viele der beschwerten Waren im Lande unmöglich so
jut oder so wohlfeil als anderswo verfertigt werden könnten, und daß
„B. die Auflage auf Rasche ˖ nur armen Leuten Schaden und Ver—⸗
) Bgl. Bd. JI, 735—2738. Es sei hier allgemein für die Einzelheiten der
Tarisbegünstigungen auf die Zusammenstellung in den Beilagen verwiesen.
) Ertlärung vom 8. September 1711 (4l. Hausarchiv Mss. 826).
R. 9 J. J. 12.
..) Auch einige Luxus-Konsumtibilien: Tee, Kaffee, Schokolade, Kalao,
— wurden über die bisherigen Sätze (60/5) um etwa das dreifache
eigert.
Aota Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Alkzisepolitik II.
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