Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Verordnungen über den Wollhandel. 281 
Auf die wiederholten Klagen der Kolberger Raschmacher aber 
wurde nach längeren Verhandlungen trotz dem Widerspruch der 
Stände und dem Abraten der pommerschen Behörden der Aufkauf 
auf dem Lande gänzlich verboten,) und wurden die einschränkenden 
märkischen Bestimmungen auch hier eingeführt, wonach Bündelwolle 
aur an Wollarbeiter verkauft werden durfte, und über den Verkauf 
Wollzettel ausgestellt werden mußten.?) 
In Brandenburg konnten die neuen sorgsam abgefaßten Be— 
jtimmungen nun zwar nicht mehr wie vorher offen unbeachtet gelassen 
werden, doch wurden sie durch allerlei heimliche Schliche übertreten. 
Es wurden neue Sicherungsmaßnahmen, verschärfte Strafandrohungen 
nötig, der Wollverkauf wurde für die Kaufleute immer mehr ein—⸗ 
geschränkte) Aber sie hatten noch immer nicht den erwarteten Erfolg, 
der Wollhandel ging trotz ihrer weiter, und da im Inlande der Be—⸗ 
darf durch Gründung des Lagerhauses, Vergrößerung der Armee, 
Vermehrung der Manufakturen bedeutend stieg, so gingen die Woll⸗ 
preise sit 1713 in die Höhe.) Als der 1716 schon recht hoch ge— 
stiegene Preis in der Mark 1717 wider alles Vermuten noch weiter 
anzog, geriet der König in die größte Besorgnis, die Wollmanufakturen 
würden zugrunde gehen. Es wurde zunächst bei Strafe von 10 Rtlr. 
für den schweren Stein verboten, daß Händler irgendwelche Wolle in 
Stadt und Land besprechen oder kaufen oder auch durch Verarbeiter 
üür sich einkaufen lassen sollten, bis alle Manufakturiers für das ganze 
dahr zur Genüge versorgt seien.“) Auf dem Landsberger Wollmarkt 
llten die inländischen Kaufleute und Juden inländische Wolle ledig— 
ich zum Verkauf an die Wollweber ihrer Städte erhandeln dürfen, 
) Reskript an die Regierung 26. März 1715 (Gen.- Dir. Pommern, Wolls. 
den. Nr. 1); Patent der Regierung, 24. April 1715 (Quickm. 18283. 
) Edikt wegen Aufnahme der Wollwebereien in den pommerschen Städten 
om 19. November 1716 (Quickm. 1311); Patent vom 10. Apiil 1717 Stetlin 
k. A. Rohe Wolle Nr. )). 
9) Mandate vom 16. März und 21. Juni 1715, 8. und 9. Juli 1716 (Myl. 
J. I. IV, Nr. 44247; das lehte auch Quickm. 1328). 
) Auch die Erhöhung der Domänenpachten unter der neuen Regierung wird 
als Grund für das Steigen der Korn- und Wollpreise angeführt. (Bericht des 
dommerschen Kommissariats 20. Mai 1718. Gen.«Dir. Pommern, Wolls. Gen. 1). 
) Patente vom 1. Juni 1717 für die Residenzstädte, vom 12. Juni für die 
danze Mark (Myl. V, II, IV, Nr. 51, 532).
	        
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