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Dritter Teil.
die Frankfurter aber überhaupt keine, da sie auf ihren Märkten genug Ge—
legenheit dazu hätten.)) Es wurden genaue Berichte eingefordert,
wieviel Wolle in den märkischen und pommerschen Ämtern gewonnen
werde, und wie die Preise in den letzten zehn Jahren gewesen seien.)
Der König aber drängte in größter Unruhe auf weitere Maß—
regelnes) Es sollte ein schleuniges Temperament gefunden werden,
die Wolle auf den Preis zu setzen, wie sie bis 1713 stand. Er gab
selbst drei Wege an: entweder Fixierung eines mittleren Preises
oder ein Impost auf die Ausfuhr oder gänzliches Verbot der Aus—
fuhr. Noch bevor eine Antwort der Minister da war, verfügte er
aus dem Kabinet, daß auf alle brandenburgische Wolle, die ausgeführt
werde, neben Akzise und Zoll noch ein hoher Lizent, 1Rtlr. vom
kleinen Stein, erhoben werde.) Die Ordre sollte schleunigst nach
Frankfurt abgehen, um bei der dort beginnenden Messe sogleich in
Kraft zu treten. Die Minister verzögerten jedoch ihre Absendung
da sie üble Wirkungen befürchteten und abwarten wollten, bis ein
reiflicher Entschluß gefaßt worden sei. Denn der Koönig zerquälte
sich noch hin und her, da er einerseits schnelles Eingreifen für not—
wendig hielt, anderseits aber davor scheute, seinem „getreuen kur—
märkischen Adel das Messer am Halse zu setzen“ und ihn durch das
Verbot der Ausfuhr oder den ihm gleichkommenden Impost in seinen
Einkünften und seinen verbrieften Rechten empfindlich zu verletzen—
Schließlich entschied er sich für den gelindesten Weg, durch gütliche
Verhandlung mit dem Adel einen gemäßigten Wollpreis, wobei die
Ritterschaft und die Manufakturen bestehen könnten, auf 6 Jahre
festzusetzen.
Im übrigen ist der märkische Adel noch bei voller Freiheit des
Wollhandels geblieben. In Pommern dagegen mußte er sich eine
Einschränkung gefallen lassen: es wurden wieder Wollmärkte ein⸗
geführt,s) und streng befohlen, daß keine Wolle außer Landes ver—
Patent vom 24 Juni 1717 (Ebda. Nr. 5).
) Gen.-Fin.«Dir. an die 8 Kammern 15. Juni 1717 (Gen.-Dept. 88, 16)
) Vgl. des Königs eigenhändige Ordres vom 16. und 18. Jult 1717, mit
geteilt bei Koenig, Versuch usw., IV?, S. 186— 191, nach den Akten in Rep. 914, 182d.
) K.O. vom 17. Juli 1717, an Hofrat Horn und Steuerrat Berckelmann
in Frankfurt (Gen.⸗Dept. 38, 1 60).
) Edikt, Berlin 10. April 1717 (Quickm. 1828f.); Erneüuerung des ganz
in Vergessenheit geratenen Edikts. Stettin 5. Aug. 1732 (Stettin, Rohe Wolle 1. Vp