Leinwand- und Garnhandel in Westfalen. 293
Bielefelder Kaufleute bei einem auf Königliche Aufforderung 1715
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die Stadt Bielefeld zu ihrer Schadloshaltung beisteuern mußten.
Denn die westfälische Leinwand war zwar feiner und stärker als die
chlesische, aber auch teurer und konnte sich daher gegen diese nicht
einführen, zumal da die schlesische mehr auf schönes Aussehen bearbeitet
war, und der innerliche Vorzug, den die andere durch größere Dauer⸗
haftigkeit hatte, noch nicht erprobt war. Es blieben also diese Ver—⸗
juche in den Anfängen stecken, obwohl versichert worden war, daß die
Leinenerzeugung der beiden Ländchen hinreiche, sämtliche Königliche
Provinzen zu versorgen, unbeschadet den sonstigen Lieferungen. Auch
wurde der Vorschlag, die schlesische und andere fremde Leinwand zu
verbieten oder höher zu impostieren, vorläufig noch nicht beachtet.)
In Minden handelte es sich nicht wie in Ravensberg um vor—
ibergehende Stockungen und ungünstige äußere Konjunkturen, sondern
die ganze wirtschaftliche Lage in Stadt und Land war schlecht. Das
vorher blühende Brauwesen war rettungslos verfallen, die Bürger
hatten zu Handel und Manufakturen „wenig Inklination“; das vor—
nehmste Gewerbe war hier nicht die Verfertigung und Verhandlung
der Leinwand, sondern der Handel mit Garn. Aber auch der war in
Mißkredit und sonderlichen Abfall geraten, da die Insassen sich wenig
auf den Flachsbau gelegt hatten, beim Leinsamenhandel und bei der
Garnverfertigung aber allerlei Unterschleif getrieben wurde. Es mußte
daher hier erst gründlicher Wandel geschafft werden. Nachdem durch
ein Commercienedikt für das Fürstentum Minden Gewerbe- und Handels—
betrieb im allgemeinen wieder in die Städte und Flecken gewiesen
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und zu Minden und Lübbecke je zwei Garnmärkte wöchentlich angesetzt.
Vor allem aber sollte dieses Garn nun auch im Lande verarbeitet
und die Leinwandmanufaktur wieder befördert werden. Zu diesem
Zwet wurde der holländische Kaufmann Marchand als Kommerzienrat
mit 200 Thr. Gehalt bestellt, und 1200 Tlhr. aus der Landeskreditoren⸗
kasse jährlich für den Verlag bestimmt.s) Da auch einige Mitglieder
N Bericht v. d. Bussches, Sparenberg, 24. August 1718, des Mindener
Kommissarats, 28. März 1714 (Gen.Dir. Minden-Ravensberg 92, 2)
) Beides gedruckt, Berlin 28. August bezw. 29. November 1714.
) Restript an Mindener Regierung, 29. November 1714.