Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Leinwand- und Garnhandel in Westfalen. 293 
Bielefelder Kaufleute bei einem auf Königliche Aufforderung 1715 
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die Stadt Bielefeld zu ihrer Schadloshaltung beisteuern mußten. 
Denn die westfälische Leinwand war zwar feiner und stärker als die 
chlesische, aber auch teurer und konnte sich daher gegen diese nicht 
einführen, zumal da die schlesische mehr auf schönes Aussehen bearbeitet 
war, und der innerliche Vorzug, den die andere durch größere Dauer⸗ 
haftigkeit hatte, noch nicht erprobt war. Es blieben also diese Ver—⸗ 
juche in den Anfängen stecken, obwohl versichert worden war, daß die 
Leinenerzeugung der beiden Ländchen hinreiche, sämtliche Königliche 
Provinzen zu versorgen, unbeschadet den sonstigen Lieferungen. Auch 
wurde der Vorschlag, die schlesische und andere fremde Leinwand zu 
verbieten oder höher zu impostieren, vorläufig noch nicht beachtet.) 
In Minden handelte es sich nicht wie in Ravensberg um vor— 
ibergehende Stockungen und ungünstige äußere Konjunkturen, sondern 
die ganze wirtschaftliche Lage in Stadt und Land war schlecht. Das 
vorher blühende Brauwesen war rettungslos verfallen, die Bürger 
hatten zu Handel und Manufakturen „wenig Inklination“; das vor— 
nehmste Gewerbe war hier nicht die Verfertigung und Verhandlung 
der Leinwand, sondern der Handel mit Garn. Aber auch der war in 
Mißkredit und sonderlichen Abfall geraten, da die Insassen sich wenig 
auf den Flachsbau gelegt hatten, beim Leinsamenhandel und bei der 
Garnverfertigung aber allerlei Unterschleif getrieben wurde. Es mußte 
daher hier erst gründlicher Wandel geschafft werden. Nachdem durch 
ein Commercienedikt für das Fürstentum Minden Gewerbe- und Handels— 
betrieb im allgemeinen wieder in die Städte und Flecken gewiesen 
— 
und zu Minden und Lübbecke je zwei Garnmärkte wöchentlich angesetzt. 
Vor allem aber sollte dieses Garn nun auch im Lande verarbeitet 
und die Leinwandmanufaktur wieder befördert werden. Zu diesem 
Zwet wurde der holländische Kaufmann Marchand als Kommerzienrat 
mit 200 Thr. Gehalt bestellt, und 1200 Tlhr. aus der Landeskreditoren⸗ 
kasse jährlich für den Verlag bestimmt.s) Da auch einige Mitglieder 
N Bericht v. d. Bussches, Sparenberg, 24. August 1718, des Mindener 
Kommissarats, 28. März 1714 (Gen.Dir. Minden-Ravensberg 92, 2) 
) Beides gedruckt, Berlin 28. August bezw. 29. November 1714. 
) Restript an Mindener Regierung, 29. November 1714.
	        
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