Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
der Regierung, des Magistrats und der Kaufleute Kapital zusammen- 
legten, so kam die Fabrik unter Marchands Leitung zustande und hatte 
im Juli 1715 „bereits einen ziemlichen Anfang genommen“. Doch 
wurde trotz aller Mühe der erwartete Effekt nicht erreicht, wie bald 
danach gemeldet werden mußte; ) ein Hamburger Kaufmann, der mit 
Mindener Leinwand zu handeln versuchte, gab es sofort wieder auf 
da sie viel zu hoch im Preise, und die schlesische nicht nur wohlfeiler, 
sondern auch besser sei und bequemer zu beschaffen.“) 
Es wurde nun auch auf Vorschlag der Behörden die bisherige 
unzweckmäßige Akzise, wonach für Ein- und Ausfuhr von Leinwand ?2, 
für Ausfuhr von Garn aber nur 10/0 zu zahlen war, dahin geändert, 
daß die Einfuhr von Flachs und Garn frei blieb, für die Ausfuhr von 
Flachs 50,0, von Garn vorerst, bis die Leinwandfabrikation mehr in 
Flor komme, 20/,, für die von inländischer Leinwand aber nur 100 
zu entrichten war. Wegen der Absicht, die Einfuhr fremder Leinwand 
mit 30/0 zu belegen, wollte man zunächst die Kaufleute vernehmen, ob 
alle Sorten schon in Minden fabriziert würden, und ob sie sich der 
auswärtigen Leinwand entschlagen könnten.) 
Die Versuche, einen Austausch zwischen den mittleren und den 
westlichen Landen anzubahnen, sind, soweit sich erkennen läßt, eist 
nach einigen Jahren wieder aufgenommen worden. Auf einen Bericht 
des Ravensberger Kommissariats über den Zustand der Manufakturen 
in der Grafschaft wurde in Berlin erwogen9: ob man nicht die kur⸗ 
märkischen Tuche dort einführen könne dadurch, daß man die schlesischen 
Laken mit der hohen Akzise von 6 Gr. die Elle, wie in der Kur— 
mark, impostiere; dagegen den Debit der Ravensberger Leinwand be— 
fördern könne, indem man das schlesische Linnen in den mittleren 
danden mit etwa 2504/,. das inländische nur mit 1045 belege. 
Was zunächst die Leinwand betrifft, so war ihr Absatz in den 
preußischen Landen bereits dadurch begünstigt, daß deren althergebrachter 
Vertrieb durch münsterländische Hausierer, die sogenannten Höpster 
— wohl genannt nach dem Dorfe Hopsten — trotz der verschärften 
) Bericht des Mind. Kommissariats v. 9. November 1715. 
) Bericht des Residenten Burchard in Hamburg, 23. Juni 1716. 
) Restript v. 12. August 1714. 
) Reskript v. 5. August 1718.
	        
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