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Dritter Teil.
der Regierung, des Magistrats und der Kaufleute Kapital zusammen-
legten, so kam die Fabrik unter Marchands Leitung zustande und hatte
im Juli 1715 „bereits einen ziemlichen Anfang genommen“. Doch
wurde trotz aller Mühe der erwartete Effekt nicht erreicht, wie bald
danach gemeldet werden mußte; ) ein Hamburger Kaufmann, der mit
Mindener Leinwand zu handeln versuchte, gab es sofort wieder auf
da sie viel zu hoch im Preise, und die schlesische nicht nur wohlfeiler,
sondern auch besser sei und bequemer zu beschaffen.“)
Es wurde nun auch auf Vorschlag der Behörden die bisherige
unzweckmäßige Akzise, wonach für Ein- und Ausfuhr von Leinwand ?2,
für Ausfuhr von Garn aber nur 10/0 zu zahlen war, dahin geändert,
daß die Einfuhr von Flachs und Garn frei blieb, für die Ausfuhr von
Flachs 50,0, von Garn vorerst, bis die Leinwandfabrikation mehr in
Flor komme, 20/,, für die von inländischer Leinwand aber nur 100
zu entrichten war. Wegen der Absicht, die Einfuhr fremder Leinwand
mit 30/0 zu belegen, wollte man zunächst die Kaufleute vernehmen, ob
alle Sorten schon in Minden fabriziert würden, und ob sie sich der
auswärtigen Leinwand entschlagen könnten.)
Die Versuche, einen Austausch zwischen den mittleren und den
westlichen Landen anzubahnen, sind, soweit sich erkennen läßt, eist
nach einigen Jahren wieder aufgenommen worden. Auf einen Bericht
des Ravensberger Kommissariats über den Zustand der Manufakturen
in der Grafschaft wurde in Berlin erwogen9: ob man nicht die kur⸗
märkischen Tuche dort einführen könne dadurch, daß man die schlesischen
Laken mit der hohen Akzise von 6 Gr. die Elle, wie in der Kur—
mark, impostiere; dagegen den Debit der Ravensberger Leinwand be—
fördern könne, indem man das schlesische Linnen in den mittleren
danden mit etwa 2504/,. das inländische nur mit 1045 belege.
Was zunächst die Leinwand betrifft, so war ihr Absatz in den
preußischen Landen bereits dadurch begünstigt, daß deren althergebrachter
Vertrieb durch münsterländische Hausierer, die sogenannten Höpster
— wohl genannt nach dem Dorfe Hopsten — trotz der verschärften
) Bericht des Mind. Kommissariats v. 9. November 1715.
) Bericht des Residenten Burchard in Hamburg, 23. Juni 1716.
) Restript v. 12. August 1714.
) Reskript v. 5. August 1718.