Art des Manufakturschutzes. 299
gang der holländischen Manufaktur, in jener Zeit emporgekommen und
zur bedeutendsten ihrer Art in preußischen Landen überhaupt gediehen.)
4. Entschiedenere Manufakturpolitik seit 1718/149.
Der Manufakturschutz in den ersten Jahren Friedrich Wilhelms J.
war maßvoll und beschränkte sich darauf, vorher schon ergriffene
Maßnahmen ernsthafter durchzuführen und weiter auszugestalten. Das
ist noch 1717 zu erkennen. Der Wollhandel wird in diesem Jahre
zwar sehr eingeschränkt, aber das adlige Privileg noch nicht angetastet,
im übrigen werden Wollarbeiter herangezogen, dem Lagerhaus
100000 Tlirx. von der Landschaft verschafft und was dergleichen fried⸗
liche Mittel noch waren. Diese Zurückhaltung ist um so bemerkens⸗
werter, als es von Anfang her nicht an Meinungen fehlte, die ent⸗
schiedenere Schutzmaßregeln für angezeigt hielten. Unter den zahlreichen
Denkschriften, die im ersten Jahre über den Notstand des Manufaktur⸗
wesens einliefen, befand sich ein größeres Gutachten, zwar ohne Unter⸗
schrift und Datum, aber von einem Manne abgefaßt, dem unter
anderen Verrichtungen befohlen worden war, die Commercien und
Manufakturen in den Kgl. Landen zu besorgen und sonderlich
dahin zu sehen, daß der innerliche Reichtum und das Geld im Lande
bleiben möge.) Es ist deshalb merkwürdig, weil hier die Gedanken
und Vorschläge entwickelt werden, die später ausgeführt, ja leitend ge—
worden sind. Denn es wurde hier einmal angedeutet, daß man wohl
die ganze Wollausfuhr verbieten könne. Wenn auch nach den Land—
tagsabschieden dem Adel die freie Wollausfuhr zustehe, so komme sie
doch bei vernunftgemäßiger Betrachtung Adligen und Beamten nur
dann zu, wenn überfluß vorhanden sei, und die Wolle von den Ver—⸗
arbeitern nicht abgenommen werden könne. Da der Adel auch durch
die Vermehrung der Einwohner in den Städten so viel Nutzen ge⸗
gehabt, daß er seinen Zuwachs gegen sehr guten Preis los werden
lhnne, und seine Güter im Werte zwiefach gestiegen seien, so könne er
sich eine Restriktion der freien Ausfuhr wohl gefallen lassen.
Die zweite Hauptsache sei zu verhindern, daß so viel Geld für
fremde Textilwaren aus dem Lande gehe. Da Einfuhrverbote und
) A. B. Seldenindustrie III, S. 100 ff.
2) Kgl. Hausarchiv Mss. 326. Es war vermutlich von J. A. v. Krautt.