Feste Besoldung. Verpachtung.
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Im pommerschen Lizent von 1726 war für das Fordern und
Geben von Akzidentien das 24 fache als Strafe gesetzt, wovon der
Denunziant 1, erhielt. Im Minden-Ravensberger Landzoll wurde
mit 10, im Wasserzoll mit 20 Rtlr. das zweitemal mit Entlassung
gebüßt, wer Akzidentien auch nur als freiwillige Gabe annahm;
Denunziant erhielt /0 (1724 bzw. 1727).
Bevor die Aufstellung fester Salarienetats für die Zollver⸗
waltung vorgenommen wurde, ist der Versuch gemacht worden, die
staatliche Verwaltung durch Verpachtung zu ersetzen, was dem König
dadurch besonders — er damit feststehende Ein—
nahmeposten für den Etat erhielt. Auch hierbei scheint Fürst
Leopold von Anhalt anregend gewesen zu sein, denn die Verpachtung
der Elbzölle an den Dessauer Hofjuden und Zollpächter Wolff 1720,
entgegen den Grundsätzen des Großen Kurfürsten und den Elb—
rezessen, war das erste Vorgehen in dieser Hinsicht. In der Neu—
mark wollte man anfangs die kleinen, wenig einbringenden Zölle,
die nur mit unzureichenden Kräften zu besetzen und schwer zu be—
aufsichtigen waren, verpachten, dann bemühte sich die Kammer alle,
auch den Frankfurter, zu verpachten, was nicht gelang, weil eine
neue Rolle eingeführt werden sollte, und so die Unterlage für den
künftigen Ertrag noch fehlte.) Es sollten daher auch die Wasser—
zölle zu Krossen, Küstrin und Landsberg vorerst noch 2 Jahre
administriert werden, um sie daraufhin künftig zu verpachten.?)
Der kurmärkischen Kammer wurde 24. November 1724 befohlen,
„auch“ die Wasserzölle und den Lenzer Lizent zur Verpachtung zu
bringen; es muß also schon vorher für die Landzölle angeordnet
worden sein.) In Pommern wurden 11. Mai 1723 die kleinen
(diese meistbietend), 8. Februar 1724 alle Zölle zur Verpachtung
ausgeboten, aber obwohl dies noch mehrmals durch gedruckte Kammer—
patente wiederholt wurde, so fanden doch die wenigsten Abnehmer.
i) Bericht vom 14. August 1723 (Gen.⸗Dir. Pommern Zolls. 9).
N Reskript vom 2. November 1728 (Ebenda).
Vgl. dazu A. B. Behördenorganisation III S. 695, IV, J S. 256, 257.
Die kurmärkische Kammer berichtet 19. September 1737, es seien bekanntlich alle
Grenzzölle, außer dem Lenzer Wasser⸗ und dem Osterburger Landzoll, verpachtet
(R. 19 n. 44 b).