Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Feste Besoldung. Verpachtung. 
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Im pommerschen Lizent von 1726 war für das Fordern und 
Geben von Akzidentien das 24 fache als Strafe gesetzt, wovon der 
Denunziant 1, erhielt. Im Minden-Ravensberger Landzoll wurde 
mit 10, im Wasserzoll mit 20 Rtlr. das zweitemal mit Entlassung 
gebüßt, wer Akzidentien auch nur als freiwillige Gabe annahm; 
Denunziant erhielt /0 (1724 bzw. 1727). 
Bevor die Aufstellung fester Salarienetats für die Zollver⸗ 
waltung vorgenommen wurde, ist der Versuch gemacht worden, die 
staatliche Verwaltung durch Verpachtung zu ersetzen, was dem König 
dadurch besonders — er damit feststehende Ein— 
nahmeposten für den Etat erhielt. Auch hierbei scheint Fürst 
Leopold von Anhalt anregend gewesen zu sein, denn die Verpachtung 
der Elbzölle an den Dessauer Hofjuden und Zollpächter Wolff 1720, 
entgegen den Grundsätzen des Großen Kurfürsten und den Elb— 
rezessen, war das erste Vorgehen in dieser Hinsicht. In der Neu— 
mark wollte man anfangs die kleinen, wenig einbringenden Zölle, 
die nur mit unzureichenden Kräften zu besetzen und schwer zu be— 
aufsichtigen waren, verpachten, dann bemühte sich die Kammer alle, 
auch den Frankfurter, zu verpachten, was nicht gelang, weil eine 
neue Rolle eingeführt werden sollte, und so die Unterlage für den 
künftigen Ertrag noch fehlte.) Es sollten daher auch die Wasser— 
zölle zu Krossen, Küstrin und Landsberg vorerst noch 2 Jahre 
administriert werden, um sie daraufhin künftig zu verpachten.?) 
Der kurmärkischen Kammer wurde 24. November 1724 befohlen, 
„auch“ die Wasserzölle und den Lenzer Lizent zur Verpachtung zu 
bringen; es muß also schon vorher für die Landzölle angeordnet 
worden sein.) In Pommern wurden 11. Mai 1723 die kleinen 
(diese meistbietend), 8. Februar 1724 alle Zölle zur Verpachtung 
ausgeboten, aber obwohl dies noch mehrmals durch gedruckte Kammer— 
patente wiederholt wurde, so fanden doch die wenigsten Abnehmer. 
i) Bericht vom 14. August 1723 (Gen.⸗Dir. Pommern Zolls. 9). 
N Reskript vom 2. November 1728 (Ebenda). 
Vgl. dazu A. B. Behördenorganisation III S. 695, IV, J S. 256, 257. 
Die kurmärkische Kammer berichtet 19. September 1737, es seien bekanntlich alle 
Grenzzölle, außer dem Lenzer Wasser⸗ und dem Osterburger Landzoll, verpachtet 
(R. 19 n. 44 b).
	        
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