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Dritter Teil.
Handlung gar nicht berühre; dagegen wurde ihnen freigestellt, ihre
Waren aus dem Lagerhaus oder bei anderen inländischen Manu—
fakturen zu nehmen, es solle ihnen dabei auch nicht an Kredit von
einer Messe zur anderen fehlen, wenn sie nur wegen der zu ent⸗
nehmenden Waren Sicherheit zeigten. Auch als im September des
Jahres über den neu einzuführenden allgemeinen Akzisetarif verhandelt
wurde, bemängelte der Stettiner Magistrat, daß die nunmehr darin
aufgenommenen Manufaktursätze zu hoch, die inländischen Waren) zu
teuer seien, und daß man mit diesen allein wenig schaffen könne.
Der erhöhte Tarif sollte vom 1. November 1718 an auch für
Magdeburg und Halberstadt gelten, doch hingen diese kleinen Gebiete
in ihrem Handelsverkehr zu eng mit den Nachbarlanden zusammen,
als daß eine solche Absperrmaßregel hier rätlich erschien. Der Tarif
wurde daher schon bald hier suspendiert,“ es sollte erst eine nähere
Untersuchung des dortigen Städtewesens abgewartet werden. Indessen
wurden die Wirkungen der auch nur angedrohten Maßregel im Aus—
lande fühlbar: Sachsen griff nachträglich zu Repressalien, und die
Halleschen Schuhmacher, Lohgerber und Beutler mußten auf den
sächsischen Jahrmärkten 250/, Losungsakzise entrichten. In Dresden
erwiderte man auf die preußischen Vorstellungen, man habe nicht
wissen können, daß der Impost, wie vorgegeben werde, in Magdeburh
nie zur Observanz gekommen sei.)
Daß überhaupt die Hochimpostierung allerlei Bedenken gegen sich
hatte, darüber war man sich klar. Man erwog auch, ob es nichl
besser sei, statt des hohen Tarifs auf die fremden Wollwaren den dau—
ländern den Gebrauch fremder Tuche, Zeuge und Waren zu bver—
bieten.) Das für alle preußischen Provinzen erlassene Edikt vom
26. April 17186) war der erste Versuch in dieser Richtung. Es
) So koste Berliner Beuteltuch 8t/, Thr., also das Doppelte wie das Leipziger
das fremde aber sei mit 750/, impostiert (16. September 1721, Stadt Stettin
3, 84).
2) 26. Januar 1719. Vgl. Aktenstücke.
s) Konferenz 11. -12. April 1721 (Dresden loc. 7402, 533). *
9) Darüber wird 8. Juni 1718 v. Lettow zum Gutachten aufgefordert Sind
Stettin IX, 3, 793. VVV
5) Myl. V, II, IV, Nr. 85; Quickm. 1203, Grube III. Nr. 264.