Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Erster Teil. 
Als Grund wird für den Lenzer Lizent und den Stargarder Zoll 
angeführt, der Handel sei letzthin sehr in Abnahme gekommen, 
während die Pachthöhe nach vorherigen besseren Jahren bemessen 
war und nicht heruntergesetzt wurde. Da es nun aber in Pommern 
vorkam, daß Zollpächter den Verkehr durch geringere Zollforderung 
an sich zogen und so die nicht verpachteten Hauptzölle schädigten, so 
entschloß man sich, die Zollpacht vom 1. Juni 1727 an aufzuheben 
und durch sorgfältige Administration auf 3 Jahre ein sicheres 
Fundament zu künftiger Verpachtung zu gewinnen.!) 
Desgleichen wurde im Interimsreglement für den Landzoll in 
Minden-Ravensberg vom 28. November 1727 die Zollpacht aus— 
drücklich abgeschafft, weil die Pächter und Unterpächter an einem 
Ort zu wenig, am andern zu viel erhoben hatten, und dadurch das 
Landzollwesen in Unordnung geraten sei. 
2. Die Zollregelungen in der Kurmark. 
In der Kurmark wurde der Landzolltarif 1721 reformiert, 
nachdem eine kurz vor unserer Periode, 1712, erfolgte Revision 
der alten Zollrolle sich als unbefriedigend herausgestellt hatte. Von 
den verschiedenen Wasserzollrollen wurde die wichtigste, die für den 
Durchgangsverkehr auf dem Havel-Spreekurs von 1694, schon 1713 
neu herausgegeben: außerdem wurde die Lenzer Lizentrolle (von 
1641) 1720 erneuert und 1735 eine gedruckte Oderzollrolle für 
Oderberg veröffentlicht. Auch im Zoll zu Lenzen muß im 18. Jahrh. 
eine Revision stattgefunden haben, denn es ist aus dem Ende dieses 
Jahrhunderts ein Auszug erhalten,“ der von der Zollrolle von 
1653 und von dem Entwurf von 1685, wenn auch nicht erheblich, 
abweicht. Im alten Stande blieben noch: Die Havel-Spreerolle 
für den Binnenverkehr und die Tangermünder Elbrolle, beide von 
) Königl. Erlaß vom 25. Februar 1727. Im November 1725 wurden 
noch 24 von 36 Zöllen ausgeboten; bis Februar 1725 waren ausgetan: Stettin, 
Gartz, Greifenhagen, ückermünde, Kammin, Stepenitz, Köslin, Polzin, die Neben⸗ 
zölle Neuhaus, Ihnakrug, Clebow, Clausdamm, Sparsee. Im nördlichen Branden— 
burg sind 1736 die Zölle zu Löcknitz, Prenzlau, Blumenhagen, Papendorf, 
Strasburg, Lychen, Templin, Zehdenick, Schönebeck, Ruppin verpachtet. 
2) F. Brandenburg, Handbuch S. 344ff.
	        
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