Wollmärkte und Wollimpost. 313
Erregung darüber war groß: die Kaufleute, die Adligen und Domänen—
pächter, die Stände von Mansfeld und Hohnstein kamen mit einer
Fülle von Gesuchen dagegen ein, und die Kommissariate unterstützten
diese, da der Handel sehr gestört werde, ohne daß bei der geringen
Verarbeitung im Lande jemand Nutzen davon habe. Die Domänen⸗
pächter erklärten, ihre Pachtkontrakte seien damit über den Haufen ge—
worfen, da diese ihnen zoll- und akzisefreie Verführung ihrer Erzeugnisse
zusicherten. Das Generalkommissariat selbst stellte vor, daß die Grafen
v. Mansfeld als Reichsstände nicht so platterdings den Edikten unter—
worfen werden könnten; es beantragte für die beiden Grafschaften
Mansfeld und Hohnstein wenigstens eine Ermäßigung auf die Hälfte
des Imposts. Aber alles war vergebens.
Kammer- und Kommissariatsverwaltnung waren, die eine wegen
der Domänen, die andere wegen des Handels gegen den Impost; aber
als das Generalkommissariat eine Vorstellung darüber an den König
richtete, dekretierte dieser sogar kurzerhand, daß die Ausfuhr verboten
werde. Das Generalkommissariat wagte nun weder eine nochmalige
Vorstellung zu erheben noch die Ordre wegen verbotener Ausfuhr
nach Magdeburg-Halberstadt zu richten, sondern suchte das General—
inanzdirektorium zu einer Vorstellung im Interesse der Amtspächter
zu bestimmen.i) Das Verbot ist tatsächlich nicht erlassen worden, und
nicht einnal der neue Impost erhoben worden. Zwar wollte der
König die ihm nochmals vorgebrachten Beschwerden der Halberstädter
Amtsleute und Pächter nicht gelten lassen,) da sie in Frankfurt Ge—
legenheit hätten, ihre Wolle zu gutem Preise loszuwerden; die Ober—⸗
behörden aber ließen in der Hoffnung auf eine günstigere Resolution
den Impost noch immer nicht erheben, sondern nur bei der Akzise
aufschreiben.
Die Klagen über die Sperrung des Wollhandels waren 1722
allgemein. Die Kammern berichteten im Frühiahr, daß bei den kur—
) Sebruar 1722, s. Aktenstücke. Ganz ähnliche Ratlosigkeit val. A. B. Getr
Handelspol. II, 2085. 20 ⸗
—— des Gen.-Fin.⸗«Dir. vom 12. —— 23 An
solutlon: „haben sich nit zu beschweren, der schwehre Stem e en
dranlfordt 3 Thl. 20 gr. quarse schicken sie nit hin. * 5 ember 1722
Kom., 9. Dezember, Gen.-Kom. an Halberstädter Kommissariat 17. Dez
Gen.-Debt. Tit. 38, Nr. Um).