Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Manufakturpolitik im Westen und in Ostpreußen. 317 
in gewünschten Farben und mannigfaltigen Sorten und zu billigen 
Preisen sei Es wurden darauf die pommerschen und neumärkischen 
Tuchmacher und Kaufleute aufgefordert, Proben ihrer Tuche nach 
Königsberg zu schicken und sich in Ermanglung anderer Kundschaft 
allenfalls beim Kommerzienkollegium zu melden; diese Tuche sollten 
am Wohnort von der Handlungsakzise frei sein, in Königsberg nur 
mit 130/, versteuert werden, das Kommerzienkollegium sollte sich 
um ihren Absatz bemühen)y. Solange der aber noch nicht her— 
gestellt war, mußte man sogar noch auf eine Erhöhung der Atzise 
auf den Ausschnitt fremder Tuche verzichten. Indessen hatte in 
Pommern wenigstens niemand Neigung, sich auf den Handel nach 
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bei ihnen nur schlechte Ware gemacht, die in Preußen keinen Absatz 
finde, und sie verlangten beide überhaupt nicht, ihre Geschäfte aus— 
zudehnen und neuen Handel anzuknüpfen. 
Aber so lau sich auch die Gewerbetreibenden und die Provinzial— 
behörden zeigten,) der König ließ nicht nach in seiner den ganzen 
Staat umfassenden Wirtschaftspolitik. Er hat es wiederholt als 
besonders wichtige Aufgabe bezeichnet in Ostpreußen Manufakturen 
zu schaffen; die dortigen Behörden wurden immer wieder ermahnt, die 
darniederliegenden Wollmanufakturen auf besseren Fuß zu setzen und 
den Debit der in den mittleren Landen verfertigten Waren dahin mehr 
zu befördern. 
Um auch sonst den inneren Verkehr mit einheimischen Waren 
hoch zu bringen, wurden Verzeichnisse von wollenen und halbseidenen 
Zeugen der französischen Manufakturiers und von Waren des Lagerhauses 
zu Berlin an die Kommissariate der Provinzen versandt, damit die dor⸗ 
igen Kaufleute Kenntnis nehmen und sich die Notdurft davon ver— 
chreiben könnten. s). Allgemein wurden die Waren gut, aber die Preise 
jehr hoch befunden; die Magdeburger Kaufleute meinten gar, sie nähmen 
weniger für den Verkauf, als sie da für den Einkauf geben sollten, 
Reskripte vom 17. Dezember 1718 an das preuß. Kommere.-Kolleg., das 
pommersche Kommissariat und die beiden Steuerräte in der Neumark und inkorpo— 
derten Kreisen, wo die besten und meisten Landtücher gemacht wurden EStettin, 
Verdebitlerung 5; Quickm. 1206). — ) Vgl. Aktenstück 10. März 1719. 
) Restript an das magdeburgische und pommersche Kommissariat, 2. Januar 1719 
Magdeburg, Kammer J, Tit. VIII, 194; Stettin K-A. Verfert, Wollwaren 1).
	        
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