Manufakturpolitik im Westen und in Ostpreußen. 317
in gewünschten Farben und mannigfaltigen Sorten und zu billigen
Preisen sei Es wurden darauf die pommerschen und neumärkischen
Tuchmacher und Kaufleute aufgefordert, Proben ihrer Tuche nach
Königsberg zu schicken und sich in Ermanglung anderer Kundschaft
allenfalls beim Kommerzienkollegium zu melden; diese Tuche sollten
am Wohnort von der Handlungsakzise frei sein, in Königsberg nur
mit 130/, versteuert werden, das Kommerzienkollegium sollte sich
um ihren Absatz bemühen)y. Solange der aber noch nicht her—
gestellt war, mußte man sogar noch auf eine Erhöhung der Atzise
auf den Ausschnitt fremder Tuche verzichten. Indessen hatte in
Pommern wenigstens niemand Neigung, sich auf den Handel nach
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bei ihnen nur schlechte Ware gemacht, die in Preußen keinen Absatz
finde, und sie verlangten beide überhaupt nicht, ihre Geschäfte aus—
zudehnen und neuen Handel anzuknüpfen.
Aber so lau sich auch die Gewerbetreibenden und die Provinzial—
behörden zeigten,) der König ließ nicht nach in seiner den ganzen
Staat umfassenden Wirtschaftspolitik. Er hat es wiederholt als
besonders wichtige Aufgabe bezeichnet in Ostpreußen Manufakturen
zu schaffen; die dortigen Behörden wurden immer wieder ermahnt, die
darniederliegenden Wollmanufakturen auf besseren Fuß zu setzen und
den Debit der in den mittleren Landen verfertigten Waren dahin mehr
zu befördern.
Um auch sonst den inneren Verkehr mit einheimischen Waren
hoch zu bringen, wurden Verzeichnisse von wollenen und halbseidenen
Zeugen der französischen Manufakturiers und von Waren des Lagerhauses
zu Berlin an die Kommissariate der Provinzen versandt, damit die dor⸗
igen Kaufleute Kenntnis nehmen und sich die Notdurft davon ver—
chreiben könnten. s). Allgemein wurden die Waren gut, aber die Preise
jehr hoch befunden; die Magdeburger Kaufleute meinten gar, sie nähmen
weniger für den Verkauf, als sie da für den Einkauf geben sollten,
Reskripte vom 17. Dezember 1718 an das preuß. Kommere.-Kolleg., das
pommersche Kommissariat und die beiden Steuerräte in der Neumark und inkorpo—
derten Kreisen, wo die besten und meisten Landtücher gemacht wurden EStettin,
Verdebitlerung 5; Quickm. 1206). — ) Vgl. Aktenstück 10. März 1719.
) Restript an das magdeburgische und pommersche Kommissariat, 2. Januar 1719
Magdeburg, Kammer J, Tit. VIII, 194; Stettin K-A. Verfert, Wollwaren 1).