Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Schutz der Ledergewerbe. 
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großen Schaden litten. Ja, als der König einmal in der Neumark 
Bauern mit Holzschuhen sah, erließ er 31. Juli 1722 eine Ordre an 
das Generaldirektorium, das Tragen der hölzernen Schuhe in Branden⸗ 
hurg, Pommern, Magdeburg und Halberstadt schleunigst zu verbieten, 
da es ein Ruin der Untertanen und zum Nachteil der Akzise sei; die 
ammerpräsidenten und die Patrone wurden persönlich mit 200 Dukaten 
Strafe für eine Übertretung verantwortlich gemacht. Als bei einer 
Haussuchung doch noch viele hölzerne Schuhe und Pantoffel gefunden 
und weggenommen waren, wurde 7. Dezember 1726 und 24. Januar 
1730 deren Tragen auf den Dörfern der Kurmark nochmals streng 
berboten, und wurden genaue Visitationen vierteljährlich angeordnet. 
Desgleichen wurde für Ostpreußen durch ein Patent v. 1. August 1724 
angeordnet, daß sich schon vom 1. September an niemand unterstehen 
olle, Paresken (Bastschuhe) zu tragen, sondern jeder mit im Lande ge— 
machten Schuhen einhergehen solle. 
Der Gebrauch fremder Schuhe und Pantoffel war schon durch 
das Edikt vom 1. Mai 1719 verboten worden. Doch wurde, jedenfalls 
auf Beschwerden hin, dem preußischen Kommissariat 2. Dezember 1719 
befohlen, zu Unterhaltung des matui Commeércii mit den polnischen 
und ermländischen Städten die fremden Schuster und Kürschner ihre 
derfertigte Arbeit auf den kleinstädtischen Jahrmärkten verlaufen zu 
lassen, solange den preußischen Handwerkern dieselbe Freiheit dort ge— 
gönnt werde.i) Mit Rücksicht auf den lebhaften Verkehr mit Danzig 
wurde auch den Danziger Pantoffelmachern der Verkauf auf den 
pommerschen Jahrmärkten freigegeben (1720). Auf eine Klage der 
Stolper Schuh- und Pantoffelmacher jedoch wurde 24. Juli 1728 von 
Berlin aus den Kaufleuten, Juden und Danziger Pantoffelmachern 
die Einfuhr fremder Schuhe und Pantoffel in die dortigen Städte 
Janz verboten. Die Ausführung dieses Verbots wurde aber noch Jahre 
lang hingezögert, bis endlich die Stolper Schuster auf einem Jahrmarkt 
gewaltsam gegen die Danziger Konkurrenten vorgingen, und das Verbot 
interm 23. Januar 1738 bestätigt wurde.?) 
) Gen.«Dir. Ostpreußen 72, 1, 8. 
) Dies nach Stettin K.⸗-A., Verbotene Waren 18.
	        
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