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Dritter Teil.
6. sysitematische Manufakturpolitik seit 1722/25.
Schon bei den Verhandlungen wegen des Wollhandels in Magde—
burg-⸗Halberstadt ist der König über den Standpunkt seiner Minister
weit hinausgegangen, und es scheint, daß er eben in dieser Zeit zu
einer extremen Haltung in Manufakturfragen gelangt ist. Der Über—
gang zur ausgesprochensten Manufakturschutzpolitik 1718/ 19 hat Zweifel
und Kämpfe hervorgerufen, und auch der König wird hart genug mit
den Bedenken zu tun gehabt haben, ob man nicht dem Lande, und
namentlich dem platten Lande, mehr schaden als den Manufakturen
nützen werde. Aber er gelangte aus dem allen zu einem anderen Er⸗
gebnis als seine Ratgeber und Beamten. Alle, auch die Kommissariats⸗
behörden folgerten, wie es die Edikte von 1719 an die Hand zu
geben schienen: Die Wolle ist den Manufakturen vorbehalten, damit
diese das Land versorgen können, was aber von ihnen nicht gebraucht
wird und uünverkauft bleibt, kann ausgeführt werden, wodurch niemand
geschädigt und das platte Land vor Schaden behütet wird. Der König
allein ging einen erheblichen Schritt weiter, als noch 1719 und be—
stimmte: auch was von den Manufakturen gegenwärtig nicht gebraucht
wird, bleibt im Lande, die Manufakturen müssen dann vergrößert, und
so viele Arbeiter mehr angesetzt werden, daß alles restlos im Lande
verarbeitet wird. Diese Anschauung und die Überzeugung von ihrer
Durchführbarkeit hat sich wohl allmählich entwickelt, in den königlichen
Kundgebungen des Jahres 1722 erscheint sie schon als ein fester, durch
Einwände nicht mehr zu erschütternder Grundsatz und ist seitdem ein
wirtschaftliches Dogma für ihn geblieben.
Diese scharf präzisierte und starr festgehaltene Gedankenfolge ver⸗
bindet sich mit einer hohen Vorstellung von dem Wert der Manu⸗
fakturen. Der König sagte in der Instruktion an seinen Nachfolger
im Anfang 1722: ein Land sonder Manufakturen ist ein menschlicher
Körper sonder Leben, ergo ein totes Land, das beständig power und
elendig ist und nicht zum Flor gelangen kann. Dagegen Manufakturen
im Lande ein recht Bergwerk geheißen werden kann und ein nervus
rerum gerendarum. Daher müssen in allen Provinzen, sonderlich
in Preußen, Manufakturen angelegt werden. Er betont ausdrücklich,
daß der Gebrauch fremder wollener Waren und die Ausfuhr un—
verarbeiteter Wolle für alle Provinzen verboten werden müßten, und
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