Das manufakturpolitische System des Königs. 329
war letzteres bei Leib⸗ und Lebensstrafe, das erstere bei Vermögens—
onfiskation und im Wiederholungsfall ewiger Karrenstrafe.) 1
In der großen Instruktion für das neue Generaldirektorium vom
Dezember 1722 erscheint das Wirtschaftsprogramm des Königs voll⸗
ständig abgeschlossen.e) Erster Grundsatz ist, daß die hauptsächlichen
Rohprodukte, Wolle, Eisen, Holz und Leder nicht unverarbeitet hinaus⸗
gehen, sondern im Lande verarbeitet, und daß möglichst alle Gattungen
dieser Manufakturen und die nötigen Handwerker im Lande angesetzt
werden. Im besonderen sollen in den preußischen Städten die Woll—
nanufakturen und Ledertauereien eingeführt werden. Die Linnen—
manufakturen sollen so poussirt werden, daß man binnen 4 Jahren
der holländischen, schlesischen, Warendorfer u. a. fremden Leinwand
zöllig entbehren kann.
Die Ausfuhr der einheimischen Wolle soll in allen Landen bei
Strafe des Stranges verboten werden. Der König verfügte eigen—
händig, daß dies nicht nur für die Kur-, Neumark und Pommern,
ondern auch für Magdeburg, Halberstadt und Hohnstein gelten solle.s)
Das Edikt für alle diese Lande ist jedoch erst unterm 27. Mai er⸗
assen worden; vielleicht haben die Gegenvorstellungen der Minister
und Behörden wenigstens diesen Aufschub bewirkt.
Es sollte aber auch verhütet werden, daß Wolle unverkauft und
unverwertet zum Schaden der Wollbesitzer liegen bleibe, daher war
iüür die Verarbeitung der übrigbleibenden Wolle ein vollständig be—
rechnetet Plan aufgestellt. Dem König lag vor allem am Herzen,
daß die grobe Landwolle, die niemand im Lande kaufen wollte, und
die Ausschußwolle vom Lagerhause, die bisher auch nur nach Sachsen
hatte ausgeführt werden können, im Inlande zu groben Stoffen (Loden)
verarbeitet, und diese, wie die Leipziger Kaufleute es machten, nach
— Tirol und der Schweiz debitiert würden. Der sonst so spar⸗
ame Herrscher entschloß sich jetzt sogar, zur Ansetzung weiterer Arbeiter
nd Stühle staatliche Mittel anzuweisen ) und nötigte insbesondere das
dagerhaus, dieses neue und noch unsichere Geschäft zu übernehmen.
) 4. B. Beh.Org. IIl, S. 449f. 4985ß5.
) Ebda., besonders S. 8056599.
) Ebda. S. 693, Anm.
) Schon 25. Februar 1722 war man bereit, für den Verlag der ostpreußi⸗
chen Wollmanufakturen 20000 Rtl. zu bewilligen (Gen.“Dir. Ostpreußen 154, 8).