Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Erster Teil. 
wie so manches, nicht ausgeführt worden, weil Ressortstreitigkeiten 
im Wege standen. Denn die Amtskammer hatte die Verwaltung 
des Zolls und Lizents zu Lenzen unter sich und pflegte sie dem 
jedesmaligen Amtspächter zu übertragen, Einnahme und Rechnungs— 
wesen aber hatte für den Lizent die dem Gen.-Kommissariat unter— 
stehende Ober-Lizent- und Metzkasse. Endlich 1718, als die Kammer 
die Direktion wieder einem neuen Amtmann übertrug, hat das 
Gen.⸗Kommissariat eigenmächtig die Lizentverwaltung dem dortigen 
Zoll- und Lizentschreiber Karl Kühtze gegeben; nach einigem Streit 
wurde dieser auch Anfang 1719 Lizentdirektor. Erst jetzt kam die 
Revision in Fluß: durch Reskript vom 20. November 1719 wurden 
die Geh. Räte Klinggräff und Ellenberg beauftragt, eine neue 
Rolle nach richtigen principiis auszuarbeiten und auf einen be— 
ständigen Fuß zu setzen. Sie reichten ihren Entwurf 5. März 1720 
ein und schon unterm 23. April 1720 konnte die neue Rolle vom 
Gen.-Kommissariat eingeführt werden. Darin sind die bisherigen 
Warensätze durch eine Reihe von neuen ergänzt, auch sind die 
observanzmäßigen Abweichungen von der Lizentrolle von 1641 
durchweg berücksichtigt und endlich die unbestimmten Festsetzungen 
nach Packen, Ballen, Faß, Sack beseitigt und durch solche nach 
Schiffpfunden ersetzt.) Man war ängstlich bemüht, keine Erhöhung 
eintreten zu lassen, da der Lizent ja ohnehin scharf angefochten 
war, und die geringste Änderung den Streit von neuem erregt 
hätte. Vielleicht hat man deshalb auch die Rolle nicht gedruckt; 
allerdings ist auch für den nicht anfechtbaren Zoll zu Lenzen keine 
gedruckte Rolle vorhanden. Auch wurde damit nicht verhindert, 
daß bald danach Hannover gegen den Lizent mit Repressalien vor—⸗ 
) Mittlerer Satz: 1 Tonne S— J Schiffpfund 8 Gr. vorher teilweise 4 Gr. 
Nur einige größere Packungen — Stockfischpacken, Fisch-, Garn⸗, Leinwandfässer — 
blieben in Rechnung; sie wurden, wie vorher, verhältnismäßig günstiger ver— 
anschlagt (¶ Faß — 6 Tonnen nur 8 Gr.). Der Lizent war nach wie vor in 
Banco⸗Geld, d. h. gemeinigliche! /‚ mehr als Kurantgeld, zu erlegen. Wenn also 
die Rechnung lautete: 6 Rtlr. 6 Gr. 6 D,, so zahlte der Schiffer 6 Speziestaler 
8 Tlir. kur) 8 Gr. 8 D. Die Speziestaler wurden mit der Post nach 
Hamburg geschickt und da verkauft zum Wechselkurs, der zwischen 82 und 37 040 
sich bewegte oder zwischen 13/50/0 Verlust und 32/,0/0 Gewinn beim Verkauf. 
Das ganze Verfahren war sehr umständlich und mit unendlichen Schreibereien 
verbunden. GBericht des Oberlizenteinnehmers von 1732.)
	        
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