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Dritter Teil.
anzuordnen nöthig finden“, i) so hat das ebensowenig Leben oder Ein⸗
fluß gewonnen, wie die unterm 29. Oktober 1712 angeordnete und
gleichfalls Dohna unterstellte „Fabrikenkasse“ zur Unterstützung der
Manufakturen. Ja es sind nicht einmal die hier genannnten Leiter
dieser Angelegenheiten tatsächlich in ihnen hervorgetreten, weder der
— allerdings schon 1714 verstorbene — Bartholdi noch Graf Dohna.
Vielmehr behielt das Generalkommissariat und vornehmlich dessen
Direktor, Grumbkow, die Führung dieser Geschäfte. Und auch in dieser
Behörde hat sich nicht etwa ein besonderes Dezernat für diese Auf⸗
gaben gebildet, wie es vielleicht aus der Berufung des Bankiers und
Manufakturinspektors Maillette de Buy „wegen seiner Erfahrung in
Commercien⸗ und Manufactursachen“?) geschlossen werden könnte; auch
dieser Mann spielt keine Rolle, sondern es sind Beamte der Steuer⸗
und Kriegsverwaltung, Krautt, Manitius, Klinggräff, Hille, die lediglich
durch große Tüchtigkeit und in der steuerrätlichen Praxis erworbene
Sachkenntnis als maßgebend hervortreten. J
Nach der großen Zusammenfassung des Behördenwesens im
Generaldirektorium lag die Abspaltung einer besonderen volkswirtschaft⸗
lichen Behörde noch weniger im Sinne der Entwicklung. Und doch
kam gerade jetzt ein solcher Plan auf, dem allerdings besondere Ab⸗
sichten zugrunde lagen. Der nach Krautts Tode mit der Direktion
des Lagerhauses betraute Geheimrat Schindler, der zu diesem Posten
und den damit verknüpften neuen Manufakturplänen keine Neigung
hatte oder sich vor der Verantwortung scheute, reichte, um sich die
Sache abzuwälzen, unterm 27. Oktober 1723 eine Denkschrift über ein
anzurichtendes General-Manufaktur⸗ und Commerecien-Direktorium ein,)
das einerseits das Lagerhaus mit dem neuen Wollverlag und die Gold⸗
und Silberfabrik dirigieren sollte, anderseits auch die allgemeine Aufsicht
über die Landesmanufakturen führen sollte. Der König schrieb das
Projekt dem Generaldirektorium zu, um zu prüfen, ob es Vorteil
schaffen werde oder „ob es Windt ist wie ich glaube“, und wie die
Besoldung zu beschaffen sei. Obwohl einige der sachverständigsten
Geheimräte sich entschieden dagegen aussprachen,) wurde vom Plenum
die Sache dem König empfohlen. Nachdem Schindler erklärt hatte,
) A. B. Beh.Org. J. S. 267. Vgl. auch ebda. S. 71 und 263ff. —
2) Ebda. S. 256, A. 6. — 5) Gen.-Dir. Kurmark, Tit. 115, Sekt. 2, Nr. 3
9) Vgl. Aktenstück 25. Nopember 1723; auch 4. Februar 1739.