Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

332 
Dritter Teil. 
anzuordnen nöthig finden“, i) so hat das ebensowenig Leben oder Ein⸗ 
fluß gewonnen, wie die unterm 29. Oktober 1712 angeordnete und 
gleichfalls Dohna unterstellte „Fabrikenkasse“ zur Unterstützung der 
Manufakturen. Ja es sind nicht einmal die hier genannnten Leiter 
dieser Angelegenheiten tatsächlich in ihnen hervorgetreten, weder der 
— allerdings schon 1714 verstorbene — Bartholdi noch Graf Dohna. 
Vielmehr behielt das Generalkommissariat und vornehmlich dessen 
Direktor, Grumbkow, die Führung dieser Geschäfte. Und auch in dieser 
Behörde hat sich nicht etwa ein besonderes Dezernat für diese Auf⸗ 
gaben gebildet, wie es vielleicht aus der Berufung des Bankiers und 
Manufakturinspektors Maillette de Buy „wegen seiner Erfahrung in 
Commercien⸗ und Manufactursachen“?) geschlossen werden könnte; auch 
dieser Mann spielt keine Rolle, sondern es sind Beamte der Steuer⸗ 
und Kriegsverwaltung, Krautt, Manitius, Klinggräff, Hille, die lediglich 
durch große Tüchtigkeit und in der steuerrätlichen Praxis erworbene 
Sachkenntnis als maßgebend hervortreten. J 
Nach der großen Zusammenfassung des Behördenwesens im 
Generaldirektorium lag die Abspaltung einer besonderen volkswirtschaft⸗ 
lichen Behörde noch weniger im Sinne der Entwicklung. Und doch 
kam gerade jetzt ein solcher Plan auf, dem allerdings besondere Ab⸗ 
sichten zugrunde lagen. Der nach Krautts Tode mit der Direktion 
des Lagerhauses betraute Geheimrat Schindler, der zu diesem Posten 
und den damit verknüpften neuen Manufakturplänen keine Neigung 
hatte oder sich vor der Verantwortung scheute, reichte, um sich die 
Sache abzuwälzen, unterm 27. Oktober 1723 eine Denkschrift über ein 
anzurichtendes General-Manufaktur⸗ und Commerecien-Direktorium ein,) 
das einerseits das Lagerhaus mit dem neuen Wollverlag und die Gold⸗ 
und Silberfabrik dirigieren sollte, anderseits auch die allgemeine Aufsicht 
über die Landesmanufakturen führen sollte. Der König schrieb das 
Projekt dem Generaldirektorium zu, um zu prüfen, ob es Vorteil 
schaffen werde oder „ob es Windt ist wie ich glaube“, und wie die 
Besoldung zu beschaffen sei. Obwohl einige der sachverständigsten 
Geheimräte sich entschieden dagegen aussprachen,) wurde vom Plenum 
die Sache dem König empfohlen. Nachdem Schindler erklärt hatte, 
) A. B. Beh.Org. J. S. 267. Vgl. auch ebda. S. 71 und 263ff. — 
2) Ebda. S. 256, A. 6. — 5) Gen.-Dir. Kurmark, Tit. 115, Sekt. 2, Nr. 3 
9) Vgl. Aktenstück 25. Nopember 1723; auch 4. Februar 1739.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.