Revision Lenzen und kurmärkischer Landzoll.
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gegangen ist. Auch die Lenzer Zollrolle ist durchaus nach Tonnen
und Schiffpfunden geregelt, und zwar ist im 18. Jahrh. 22/3 Gr.
der mittlere Satz; nur Tuche u. dgl. sind nach Packen, Häute und
Felle nach Dechern bestimmt.
Im übrigen ist man für die Beurteilung der Zollregulierungen
in der Kurmark lediglich auf die vergleichende Betrachtung der bei
Mylius Teil IV Abschnitt J abgedruckten Tarife selbst und der bei—
gefügten Erläuterungen und Instruktionen angewiesen. In einem
Vorwort wird jetzt auch der Zweck ihrer Abfassung angegeben. So
wird die Landzollrolle von 1712 damit begründet: es seien so
viele Unterschleife durch Verschweigen und falsche Angaben der
Zollauten, Nachlässigkeit und Begünstigung der Zollverwalter ein—
gerissen, daß man die Rolle von 1632 habe revidieren, in einigen
Stücken, bei denen bisher die größten Unterschleife vorgegangen,
verändern, andere, die bei gegenwärtigen Zeiten zu hoch geschienen,
moderieren lassen. Jedoch blieb diese Revision einerseits unzu—
länglich, da sie die lückenhafte und wenig sachverständige Formulierung
des Warenregisters von 1632 kaum verbesserte, anderseits veranlaßte
— VV
schon nach einigen Jahren wiederholt, einiges moderiert, anderes
in besseres Verhältnis gesetzt oder deutlicher gefaßt, und so die
viel genauere und vollständigere Fassung von 1721 hergestellt.
Es sind in der Tat bei den beiden Revisionen viele Einzel—
sätze teils erhöht, teils herabgesetzt und offenbar ihrem wahren
Werte nach besser reguliert worden. Die Rolle von 1721 weist
i) Es sind herabgesetzt worden:
1712: Stockfisch, Rotscheer, Tran, Pökelfleisch, Syrup, Landwein, Zucker, Flachs,
Leinwand, Garn, Blei, Stahl, Draht, Kalk, Fuchsbälge, Tischlerdielen;
1721: Stör, Sprotten, Bücklinge, Neunaugen, Speck, Gerste, Hafer, Kupfer,
Messing, Federn, Papier, Wachs, Galmei, Bodendielen, Wolle;
1712 und 1721: Bockfelle, Schweineborsten, Baumwolle, Zinn, Blech, Salpeter, Ol;
1712 herabgesetzt und 1721 erhöht: Dorsch, Gewürze, Schwefel, Aale, Vitriol,
Alaun, Schollen, Brasilholz, eichene Sägeblöcke. Erhöht wurden:
1712: Lachs, Fett, Stärke, Weinstein, Indigo, Fischbein, Hanfsamen, Schweine,
eichene Zimmer;
1721: Hering, Goldfisch, Klippfisch, Salschmeer, Firniß, Kreide, gegerbte Felle,
Hopfen, Rhein⸗ und Franzbranntwein, Butter.
Acta Borussica. Haudels-, Koll- und Akzisepolitik II.