Woll⸗ und Tuchakzise. 343
Im Halberstädtischen, wo die Manufakturen noch sehr in Auf—
nahme zu bringen waren, war nur die kleine Wollakzise (15, Gr. vom
kleinen Stein) in Brauch, erst später wurde auch auf den Ausschnitt
der verfertigten Waren die Akzise nach kurmärkischem Fuße gelegt. Da
der Kaufmann sie auf die Verarbeiter überwälzte, so baten diese um
Moderation, da sie bei den wohlfeilen Wollpreisen ihre Waren so spott⸗
hillig geben müßten, daß sie von ihrer sauern Arbeit kaum das Leben
erhalten könnten. Da mit dieser Schnittakzise eine umständliche Ab—
cechuung — ob nämlich der Tuchmacher selbst ausschnitt oder an einen
Kaufmann stückweise verhandelte oder auf Märkte verführte — und
mnaufhörliche Konfusion verbunden war, so befürwortete auch das
dortige Kommissariat eine Erhöhung des Wollimposts auf 1 Gr. und
zafür Akzisefreiheit der Zeuge, wie es im Magdeburgischen sei, als
zweckmäßiger.1)
Für die Durchführung einer stetigen Handels- und Manufaktur—
oolitik war mit der Verschmelzung der beiden großen Verwaltungs—
hehörden im Anfang des Jahres 1723 außerordentlich viel gewonnen.
Der Streit der Meinungen war damit nicht beseitigt, aber es war
etwas ganz anderes, daß sie sich nun im Innern der Verwaltungs—
körper auseinandersetzen konnten und nicht mehr in der Form klein—
iicher und umständlicher Ressortstreitigkeiten den Geschäftsgang lähmten
und Neuerungen hinderten. Vor allem hatten mit der neuen Ordnung
die im Kommissariat vertretenen fortschrittlichen Tendenzen das Über—
gewicht erlangt über die engherzigeren Anschauungen der Amtskammern.
In der Zentrale, im Generaldirektorium, war jener merkantilistische
Zug völlig zum Siege gelangt, während in den provinziellen Kriegs—
und Domänenkammern noch manches von dem Partikularismus und
Rechnungsgeist der alten Ämtskammern fortlebte. Jetzt erst konnten
auch in den Zolltarifen die merkantilistischen Bestrebungen zur Geltung
kommen. Die vom Kommissariat schon unterm 3. Juli 1722 für die
Neumark vorgeschlagenen Sätze für Wolle, Wollwaren und Färbe—
waren wurden jetzt eingeführt und sind dann in die Zollrolle von 1724
aufgenommen worden.
Wie in dieser und in der nach ihrem Vorbild angefertigten
bommerschen Zollrolle von 1727, desgleichen im pommerschen Lizent—
— — —
9 Bericht vom 11. Mai 1726 (Ebda.).