Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Woll⸗ und Tuchakzise. 343 
Im Halberstädtischen, wo die Manufakturen noch sehr in Auf— 
nahme zu bringen waren, war nur die kleine Wollakzise (15, Gr. vom 
kleinen Stein) in Brauch, erst später wurde auch auf den Ausschnitt 
der verfertigten Waren die Akzise nach kurmärkischem Fuße gelegt. Da 
der Kaufmann sie auf die Verarbeiter überwälzte, so baten diese um 
Moderation, da sie bei den wohlfeilen Wollpreisen ihre Waren so spott⸗ 
hillig geben müßten, daß sie von ihrer sauern Arbeit kaum das Leben 
erhalten könnten. Da mit dieser Schnittakzise eine umständliche Ab— 
cechuung — ob nämlich der Tuchmacher selbst ausschnitt oder an einen 
Kaufmann stückweise verhandelte oder auf Märkte verführte — und 
mnaufhörliche Konfusion verbunden war, so befürwortete auch das 
dortige Kommissariat eine Erhöhung des Wollimposts auf 1 Gr. und 
zafür Akzisefreiheit der Zeuge, wie es im Magdeburgischen sei, als 
zweckmäßiger.1) 
Für die Durchführung einer stetigen Handels- und Manufaktur— 
oolitik war mit der Verschmelzung der beiden großen Verwaltungs— 
hehörden im Anfang des Jahres 1723 außerordentlich viel gewonnen. 
Der Streit der Meinungen war damit nicht beseitigt, aber es war 
etwas ganz anderes, daß sie sich nun im Innern der Verwaltungs— 
körper auseinandersetzen konnten und nicht mehr in der Form klein— 
iicher und umständlicher Ressortstreitigkeiten den Geschäftsgang lähmten 
und Neuerungen hinderten. Vor allem hatten mit der neuen Ordnung 
die im Kommissariat vertretenen fortschrittlichen Tendenzen das Über— 
gewicht erlangt über die engherzigeren Anschauungen der Amtskammern. 
In der Zentrale, im Generaldirektorium, war jener merkantilistische 
Zug völlig zum Siege gelangt, während in den provinziellen Kriegs— 
und Domänenkammern noch manches von dem Partikularismus und 
Rechnungsgeist der alten Ämtskammern fortlebte. Jetzt erst konnten 
auch in den Zolltarifen die merkantilistischen Bestrebungen zur Geltung 
kommen. Die vom Kommissariat schon unterm 3. Juli 1722 für die 
Neumark vorgeschlagenen Sätze für Wolle, Wollwaren und Färbe— 
waren wurden jetzt eingeführt und sind dann in die Zollrolle von 1724 
aufgenommen worden. 
Wie in dieser und in der nach ihrem Vorbild angefertigten 
bommerschen Zollrolle von 1727, desgleichen im pommerschen Lizent— 
— — — 
9 Bericht vom 11. Mai 1726 (Ebda.).
	        
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