344
Driiter Teil.
tarif von 1726 die Sätze auf inländische Manufakturwaren und auf
Materialien für die Manufakturwaren ermäßigt worden sind, ist schon
oben) berührt und in der Beilage 4 vollständig dargestellt. Es ist
hier nur noch über die eingehenden Verhandlungen bei Abfassung des
preußischen Lizenttarifs von 1724 einiges zu sagen. Hier wie in den
anderen Tarifverhandlungen drang das General-Direktorium auf mäßige
Zollsätze und auf Begünstigung der einheimischen Manufakturen, während
die Provinzialbehörden dem Hineintragen des Manufakturschutzes in
die Zolltarife widerstrebten und wenigstens erreichten, daß er nicht ganz
nach den Berliner Absichten eingeführt wurde. Die preußische Kammer
und das Lizentdirektorium in Königsberg stellten wie auch sonst die
Sorge um einen ungehinderten Handel höher als die um den Debit
der inländischen Manufakturen. Sie hielten es für eine ausreichende
Begünstigung, wenn sie in ihrem Tarifentwurf?) für fremde Manu—
fakturwaren ungefähr 40,,, für solche saus Königlichen Landen 8300
auch etwas weniger ansetzten, für dergleichen Tuche 10/0, weil deren
Debit wegen teueren Preises bisher etwas schwer gewesen sei. Das
genüge um so mehr, da alle diese Waren über Danzig und das Haff
einkämen, und der Stromzoll nur !/, des Seezolls ausmache. Aber
in Berlin wollte man sowohl die inländischen Manufakturen stärker
begünstigt haben als auch verhindern, daß dieser ganze Warenhandel
über Danzig gehe, und den Danziger Kaufleuten der Gewinn des
Zwischenhandels zufließe. Daher setzte man den Strom⸗ und Land⸗
zoll mit dem Seezoll gleich, und zwar für die in Königlichen Landen
fabrizierten wollenen Waren auf 1, durch Reskript vom 20. Oktober
1724 sogar auf 150/09), für fremde auf 40/,, beides einschließlich
) Bgl. S. 39 ff., 70, 74.
) Vgl. oben S. 50 f.
9) Im einzelnen waren die inländischen Manufakturwaren doch recht ver—
schieden angesetzt: Tücher u. dgl. Wollwaren, Satine, wollen Kamelott und
Crepon, Hüte, auch Parchent, inländisches und Ravensberger, auch ermländisches
Segeltuch zu 24,00, Kirsey *N16, Flanell e/nn, b/, Fries 55,, Berliner Boy und
Etamines 5, und ?/, „ Kalamanken, halbseiden Crepon, pommersche Rasche b
Sayettes /,, pommersche Boy ẽ/.; wesentlich höher: Concenten Ir/,, Triep 2, Biele—
felder Leinwand 30/,; ebenso Berliner seidene Mützen, Gold- und Silber⸗Chame⸗
rierung etwa */, der fremden, ja Berliner Haartuch 3, französisches und Danziger
20/0. Nicht nach Prozenten angesetzt: Berliner Kanefas ein Stück 4 (chlesischer
18, 12 und 9 Gr.; Gaze 8, Droguetten 6 Gr., J. Dizd. lederne Handschuhe und
wollene Mützen 2 Gr. (fremde alle 40/,).