Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Manufakturschutz im preußischen Lizent. 345 
Agio. Das Lizentkollegium meinte, eine solche Höherbelastung der 
letzteren sei für den Handel gefährlich, da diese Waren zur inländischen 
Konsumtion ohnehin verboten wären, die Ostländer aber, wenn sie ihnen 
verteuert würden, sich nach andern Häfen wenden dürften.) Die 
englischen, spanischen und holländischen Tuche, Kirsey, Flanelle, 
wollene und halbseidene Zeuge wurden endlich auch auf 20/, herab⸗ 
gesetzt,.) im Stromzoll also immerhin noch höher als nach dem Tarif 
von 1691 und als in Danzig, wo sie sehr niedrig impostiert waren. 
Dagegen blieben die schlesischen, polnischen und sächsischen Tuche, die 
bisher nur gegen 10/, Stromzoll einkamen, auf 40/40, obwohl vor⸗ 
gestellt wurde, daß sie bei solcher Erhöhung wohl ganz wegbleiben 
dürften, und so ein wichtiger Teil des Handels fortfallen würde, 
während doch in einer Handelsstadt notwendig eine genügende Aus—⸗ 
wahl von allerhand Sorten für die Fremden vorhanden sein müsse, und 
selbst die inländischen Wollwaren bisher am besten abgegangen seien, 
wenn sie mit den fremden meliert und unvermerkt den östlichen Käufern 
insinuiert worden seien. Auf diese Weise würden schon Königsberger 
Strümpfe für Dölitzer genommen, Hallesche Flanelle für englische, 
werde Kolberger Rasche der Danziger schon vorgezogen. Der Ein— 
wand, daß die Polen die leichten, wohlfeilen, recht bunt gefärbten 
Tuche und Zeuge begehrten, wie sie die inländischen Manufakturen noch 
nicht machen konnten, wurde damit abgelehnt, daß die preußischen 
Kaufleute den inländischen Fabrikanten Proben schicken sollten, sie 
würden dann ebensogut wie die Ausländer die nach der VPolen Ge— 
ichmack bestellten Waren verfertigen. 
Die in Prenßen selbst gefertigten Tuche, Rasche, Leinen- und 
diechenzeuge, Hüte, Wollmützen, Schuhe, Pantoffel sollten zollfrei aus⸗ 
gehen, grobe Leinwand oder Boldawel aber wurde nur von 6 auf 30/. 
) Vorstellung des Liz⸗--Dir. vom 20. November, der Kammer vom 11. De— 
zember 1724; Kgl. Resolution vom 24. Dezember 1724 (Gen.-Alz. und Zoll-Dept. 
Gen. XV, 8, 1) 
) Dagegen wurden englische Boys, da sie auch in Danzig ziemlich hoch 
impostiert —DD 120 gesetzt; Pletting 
auf 8320, da dergleichen geringe Zeuge weit besser in den Königlichen Landen 
jabriziert würden; anderseits Polamiten nur auf 30/0 da dieses Judenzeug fast 
nur nach Polen debitiert werde. Sonst noch: fremd Ziechenzeug, Zwillich, Drillich 
einlommend 3/, ausgehend I/0/. Sauetten- oder Wollengarn 27/5*/0, Schuhe 
und Pantoffel 80,.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.