Manufakturschutz im preußischen Lizent. 345
Agio. Das Lizentkollegium meinte, eine solche Höherbelastung der
letzteren sei für den Handel gefährlich, da diese Waren zur inländischen
Konsumtion ohnehin verboten wären, die Ostländer aber, wenn sie ihnen
verteuert würden, sich nach andern Häfen wenden dürften.) Die
englischen, spanischen und holländischen Tuche, Kirsey, Flanelle,
wollene und halbseidene Zeuge wurden endlich auch auf 20/, herab⸗
gesetzt,.) im Stromzoll also immerhin noch höher als nach dem Tarif
von 1691 und als in Danzig, wo sie sehr niedrig impostiert waren.
Dagegen blieben die schlesischen, polnischen und sächsischen Tuche, die
bisher nur gegen 10/, Stromzoll einkamen, auf 40/40, obwohl vor⸗
gestellt wurde, daß sie bei solcher Erhöhung wohl ganz wegbleiben
dürften, und so ein wichtiger Teil des Handels fortfallen würde,
während doch in einer Handelsstadt notwendig eine genügende Aus—⸗
wahl von allerhand Sorten für die Fremden vorhanden sein müsse, und
selbst die inländischen Wollwaren bisher am besten abgegangen seien,
wenn sie mit den fremden meliert und unvermerkt den östlichen Käufern
insinuiert worden seien. Auf diese Weise würden schon Königsberger
Strümpfe für Dölitzer genommen, Hallesche Flanelle für englische,
werde Kolberger Rasche der Danziger schon vorgezogen. Der Ein—
wand, daß die Polen die leichten, wohlfeilen, recht bunt gefärbten
Tuche und Zeuge begehrten, wie sie die inländischen Manufakturen noch
nicht machen konnten, wurde damit abgelehnt, daß die preußischen
Kaufleute den inländischen Fabrikanten Proben schicken sollten, sie
würden dann ebensogut wie die Ausländer die nach der VPolen Ge—
ichmack bestellten Waren verfertigen.
Die in Prenßen selbst gefertigten Tuche, Rasche, Leinen- und
diechenzeuge, Hüte, Wollmützen, Schuhe, Pantoffel sollten zollfrei aus⸗
gehen, grobe Leinwand oder Boldawel aber wurde nur von 6 auf 30/.
) Vorstellung des Liz⸗--Dir. vom 20. November, der Kammer vom 11. De—
zember 1724; Kgl. Resolution vom 24. Dezember 1724 (Gen.-Alz. und Zoll-Dept.
Gen. XV, 8, 1)
) Dagegen wurden englische Boys, da sie auch in Danzig ziemlich hoch
impostiert —DD 120 gesetzt; Pletting
auf 8320, da dergleichen geringe Zeuge weit besser in den Königlichen Landen
jabriziert würden; anderseits Polamiten nur auf 30/0 da dieses Judenzeug fast
nur nach Polen debitiert werde. Sonst noch: fremd Ziechenzeug, Zwillich, Drillich
einlommend 3/, ausgehend I/0/. Sauetten- oder Wollengarn 27/5*/0, Schuhe
und Pantoffel 80,.