Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

348 Dritter Teil. 
mußten Fremde, ausgenommen Sachsen, auch für Durchfuhr von aus— 
ländischem Vieh Akzise entrichten;) dagegen waren sie von der Meß— 
akzise zu Frankfurt frei, damit der dort aufgekommene Handel mit 
volnischem Vieh nicht gestört werde. Der hohe kurmärkische Einfuhr—⸗ 
Impost wurde auf Drängen der Amtspächter am 30. Juni 1739 er⸗ 
neuert und auf Neumark und Pommern ausgedehnt, auch wurde eine 
Meßakzise von 2 Tlr. eingeführt, frei davon blieben die besonders 
dazu ermächtigten Fettweidenpächter und Fremde. Der König wollte 
sogar wieder ein Einfuhrverbot gegen fremdes Vieh haben (30. Novb. 
1739), doch hat das Generaldirektorium die Reskripte dazu nicht ab⸗ 
gehen lassen.?) 
Der König war, als er sich zu entschiedenster Manufakturpolitik 
entschloß, voll banger Zweifel, ob das nicht den Verderb für das platte 
Land bedeuten werde. Seine Frage: „ob ich will ein klorissant Landt 
oder ein florissant comerce haben“, beleuchtet den Zwiespalt, in dem 
er sich befand.s) Er griff darum so begierig den Plan des Fürsten 
Leopold auf, durch die Einrichtung der Speichermärkte fremde Roh— 
produkte vom inneren Konsum auszuschließen und den einheimischen 
den Absatz auf den städtischen Märkten zu sichern. Dies schien das 
rechte Mittel, die Gefahren einer ausgesprochenen Manufakturpolitik 
zu beheben, und es gab ihm wohl erst den Mut, in derselben Zeit 
zu einer solchen überzugehen. Darum hielt er auch so hartnäckig an 
jenem Plane fest, selbst als er sich als Fehlgriff erwiesen hatte.9 
7. Der auswärtige Debit. 
Der König hatte die erste und wichtigste Aufgabe der Manufaktur⸗ 
politik wohl erkannt, wenn er mit aller Entschiedenheit durchzusetzen 
suchte, daß die einheimischen Rohprodukte nicht unverarbeitet ausgeführt, 
sondern im Lande verarbeitet wurden, daß so Tausenden von Menschen 
Nahrung gegeben wurde, und daß kein Geld unnötig zum Vande 
herausging für Waren, die auch im Inneren hergestellt werden konnten. 
Daneben erst und in begrenzterem Maße konnte auch daran gedacht 
1) Kurmärkisches Akz.-Regl. vom 29. Dezember 1736, 8 61. 
) Gen.Dir. Kurmark 195, a, 3. 
9) A. B. Briefe an Leopold von Anhalt, S. 207. 
) A. B. Getreide-Handelspol. II, S. 213 ff. und unten Teil VI.
	        
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