Art des auswärtigen Handels. 349
werden, durch den Absatz der einheimischen Gewerbewaren nach aus—
wärts Geld ins Land zu bringen. Diese Möglichkeit war schon dadurch
eine beschränkte, daß die brandenburgische Industrie sich erst so spät
zu einiger Bedeutung entwickelt hatte, und daß Länder mit älteren
und fortgeschritteneren Manufakturen wie Sachsen, Schlesien, Böhmen
als Aufnahmegebiete für preußische Wollwaren kaum zu rechnen waren.
Zudem wurde hier wie auch in Braunschweig-Lüneburg die staatliche
Prohibition ähnlich wie in Preußen gehandhabt. Von deutschen
Nachbarländern blieben also fast nur Mecklenburg, Braunschweig und
Anhalt als Absatzgebiete. Auf den Magdeburger Heermessen 1738
und 1739 wurden 2970 einheimische Tuche inner Landes, und nur
285 nach auswärts verkauft,) und diese ausschließlich nach Braun—
schweig⸗Wolfenbüttel, mit dem seit 1721 freier Handelsverkehr bestand,?)
und nach Anhalt-Bernburg.
Sonst konnten nur die östlichen und nördlichen Gebiete mit ge—
ringer wirtschaftlicher Entwicklung in Frage kommen. In der Tat
wurden ins Polnische neumärkische Tuche, Rasche und Leinen ver—
handelt, und es ergab sich auch langsam die Möglichkeit, über Königs—
berg nach Litauen und Rußland abzusetzen. Von den mordischen
Ländern war zwar Dänemark wegen seiner sehr scharfen Schutzpolitik
nicht zu rechnen, aber nach Schweden versuchte man einen Export zu
eröffnen und sandte 1721 und 1728 Tuchproben nach Stockholm.
Nur erwies sich auch hier, daß die brandenburgische Manufaktur zu
spät erwacht war, sie konnte es nicht mit den alten und längst ein—
geführten Waren der Holländer und Engländer aufnehmen und wo
sie schon an Güte gleich lieferte, war sie im Preise sicher höher.
Der Handel nach auswärts wurde auf zweierlei Weise betrieben:
entweder als Markthandel oder durch kaufmännische Korrespondenz und
Warensendung. Die bequemsten und bevorzugtesten Gelegenheiten
waren die Jahrmärkte und die Messen zu Leipzig, Naumburg,
Braunschweig, Frankfurt a. O, die Magdeburger Heermesse, der Danziger
Dominik. Der organisierte Markthandel ermöglichte es auch dem
lleinen Handwerksmann, seine Waren nach Gelegenheit loszuwerden:
die Meister zogen mit selbstgefertigten Tuchen und Zeugen, öfters auch
) Gen.Dir. Magdeburg 193, 5.
2) Vgl. unten Teil IV.