Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

3650 
Dritter Teil. 
solchen von Gewerksgenossen, auf auswärtige Märkte zum Verkauf, 
erhandelten wohl auch für den Erlös andere Waren und vertrieben 
diese auf dem Heimwege und in der Heimat. Gegen diesen namentlich 
in Pommern und Neumark schwunghaften unzünftigen Handel wendeten 
sich allerdings die Kaufleute wiederholt. Selbst wenn man von deren 
aus Konkurrenzneid erhobenen Einwänden absieht, blieb dieser Handel 
der Handwerker in mancher Hinsicht bedenklich. Denn sie versäumten 
damit ihre eigentliche Hantierung und konnten durch das Hausieren 
leicht für die Arbeit verdorben werden, daher auch die Tuchmacher— 
ordnung von 1723 diesem Handel Grenzen zog. Er war auch meist 
zu klein, um rentabel zu sein und nur die Unkosten tragen zu können; 
so kamen, wie einmal Hille von den Leipziger Messen berichtet, Tuch— 
macher aus dem Magdeburgischen mit wenigen Stücken Tuch dahin, 
mußten diese für Spottpreise losschlagen, um nur Geld zur Rückreise 
zu haben, und verdarben durch diesen Schleuderkauf den Kaufleuten 
den Handel. Er hat daher bei einer Besprechung mit sächsischen 
Kommissaren auf der Leipziger Ostermesse 1728 beantragt, daß der 
Messebesuch denen verboten werde, die nicht Waren in einer gewissen 
Quantität, z. B. 80 Stück Tuch, 60 Stück Flanell, 100 Dtz. Strümpfe 
hinbrächten.) Später wurde auch verordnet, daß kein Tuchmacher 
zur Messe reisen sollte, der nicht einen ganzen Ballen (40 Stüch hin⸗ 
zubringen vermöchte.) Auch vom Danziger Dominik wurde berichtet, 
die Danziger machten sich das zunutze, daß jene Handwerker die 
Tuche meist auf Kredit genommen hätten und ohne Geld nicht wieder 
zurückkommen dürften, hielten sie daher hin und drängten ihnen endlich 
für geringen Preis ihre Waren ab. Anderseits war den Handwerkern 
wohl die Möglichkeit zu gönnen, sich von den Kaufleuten unabhängig 
zu machen, ihren Absatz selbst in die Hand zu nehmen, ihre eigenen 
Verleger zu sein.9) 
Die Messen waren unbedingt die wichtigste Absatzgelegenheit für 
Manufakturwaren, ihnen wurde daher große Aufmerksamkeit geschenkt. 
Auf den Leipziger und Braunschweiger Messen weilten regelmäßig von 
i) Dresden Geh. Kanzlei, Koc. 68, Nr. 10, Vol. IV. 
2) Nach Bericht der neumärkischen Kammer vom 21. März 1737 „vor einigen 
Jahren“ verocdnet. (Stettin K. A., Verdebitierung 32.) 
u) So die pommersche Kammer 21. Mai 1737 (Ebda.).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.