Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Der Messehandel. 
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Anfang bis zu Ende preußische Kommissare, Kammer- oder Steuer— 
räte, die genaue Berichte über den Verlauf, über Angebot und Nach— 
frage und sonstige Beobachtungen einzusenden hatten; diese Berichte 
waren darum höchst wichtig und wurden aufs sorgfältigste beachtet, weil 
aus ihnen zu erkennen war, was für Förderung der Manufakturen 
und des Absatzes zu tun sei, welche Warensorten gewünscht, was hin⸗ 
sichtlich der Qualität und der Preise zu bemerken war. Seit 1732 
wurden auch auf Vorschlag der preußischen Kammer die Danziger 
Dominiksmessen regelmäßig besucht, durch den Kriegsrat v. Aschers— 
leben, der 1730 aus der Kurmark nach Preußen versetzt worden war 
und den Marienwerderschen Bezirk unter sich hatte.n) 
Daß die inländischen Messen zu Frankfurt und Magdeburg sorg⸗ 
fältig beobachtet wurden, verstand sich von selbst, doch scheinen sie dem 
König selbst nicht mehr am Herzen gelegen zu haben als die aus— 
wärtigen. Es war ihm offenbar gleichgültig, ob der Absatz einheimischer 
Waren in oder außer Landes geschah, wenn nur das Geld dafür ins 
Land kam. Er hatte auch zu den Frankfurter Messen nicht das 
persönliche Verhältnis wie der Große Kurfürst, der sie wiederholt selbst 
besucht hat, die Leipziger waren für den Absatz wichtiger. Bezeichnend 
und durchaus glaubhaft ist eine Äußerung Hilles, als im August 1720 
der Kauf brandenburgischer bewollter Schaffelle selbst auf den Messen 
verboten wurde, und die Sachsen ihm entgegenhielten, das verstoße 
gegen die Messefreiheit: der König frage nichts nach der Frankfurter 
Messe, wenn sie auch cessieren sollte.) 
Die Magdeburger Messen sind unbedeutend geblieben, nur Tuch— 
und Zeugmärkte für die inländischen Manufakturen; der Absatz nach 
) A. B. Beh.Org. V, 1, 298. Resfkript vom 26. August 1732: er soll ob— 
servieren, was beim Handel vorkomme, und worin für die Königlichen Lande etwa 
daraus eine avantago zu ziehen, oder der Debit der darin fabrizierten Waren da— 
relbst mehr zu befordern sein möchte. Er erhält Vorspann, Quartiergeld und 
Rib Tagegelder (Gen.⸗Dir. Ostpreußen 154 Nr. 17, I). Da diese Meßrelationen 
die einzigen sind, die wenigstens seit 1735 regelmäßig erhalten sind, nebst dem 
was darauf veranlaßt ist, sind sie als Beispiel, wie die Manufakturpolitik gehand— 
habt wurde, bemerkenswert; doch mußte ihre ursprüngliche Aufnahme in die Bei— 
lagen aus Raumgründen aufgegeben werden. 
m ) Angabe der sächsischen Unterhändler, Berlin 3. Oktober 1727 (R. 19 und 
IVbj.
	        
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