Leinwandausfuhr.
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Unterm 22. Sept. 1739 ist ein Privileg für eine neue Handels—
gesellschaft ertellt worden, die brandenburgische wollene, baumwollene
und leinene Waren, auch gebleichtes Leinengarn nach Nürnberg, Augs—
zurg, Schweiz, Italien zu vertreiben unternahm,) womit ein öfters
geäußerter Wunsch des Königs erfüllt worden zu sein scheint. Auch
sie erhielt Zollfreiheit und 40/0 Douceurs für die ausgehenden Waren.
Die Leinenindustrie in Minden und Ravensberg hatte ihren
wichtigsten ausländischen Absatz nach England, das viele grobe Leinen—
waren für die Kolonien gebrauchte. Da England verschiedentlich die
Zzölle auf fremde Leinen erhöhte, waren schon unter der vorigen Re—
gierung Vorstellungen dagegen erhoben worden, natürlich vergeblich,
da sich die englische Regierung so wenig wie eine andere in ihre
Manufakturpolitik hineinreden ließ. Man bezeichnete es in Berlin
ielbst 1718 als völlig aussichtslos, deswegen noch einen Versuch zu
machen.) Als aber im englischen Parlament beabsichtigt wurde, die
Finfuhr aller fremden Leinwand zu verbieten, ließ man durch den
Gesandten v. Wallenrod beim dortigen Hofe Vorstellungen erheben
und erreichte auch, daß nur die bunt gedruckten Leinen und Kattune
verboten, die einfarbigen für England oder Westindien bestimmten aber
erlaubt blieben.) Indessen behielt man diesen Handel im Auge, und
als in Schottland und Irland neue Fabriken angelegt wurden, ward
der preußische Vertreter in London beauftragt, Proben und Preise
don allen englischen Leinensorten einzusenden und zu berichten, ob
Flachs und Garn dort selbst oder wo sonst gewonnen würden.
Als für die hinterpommersche Leinwand der bisherige Absatz nach
Schweden und Dänemark durch die dortige Manufakturpolitik zu sehr
erschwert wurde, fragte die Kolberger Kaufmannschaft 1714 an, ob sich
nielleicht ein Handel nach England mit dieser Leinwand, die für den
Absatz in die Oberlande zu grob war, eröffnen lasse. 1737 versandte
sie bereits nach England 9217 Stück, ferner nach Lübeck 3603, nach
dolland 313, nach den drei nordischen Ländern nur 849. Aber auch
) Bekmann J, S. 1160.
) Alktenstück v. 5. Aug. 1718. Vgl. auch A. B. Beh.“Org. J, S. 533, 129.
) Den Regierungen zu Minden und Tecklenburg mitgeteilt 23. April 1720
Conc. v. Ilgen. R.9 J. J. 106).
) Reskript an Legationsrat v. Reichenbach in London, Berlin 28. August
1728 (Ilgen, Knyphausen. Ebda.).