Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Der Manufakturschutz und das platte Land. 373 
Doch wurden sogar die in der Fremde befindlichen Königlichen 
Ministri verpflichtet, alles was sie zu ihrer Equipage an Kleidung, 
Silberzeug und sonst gebrauchten, hinfort aus Berlin kommen zu lassen.1) 
Daß im Magdeburgischen die grobe Leinwand von auswärts 
aoch nicht entbehrt werden konnte, ist um so erstaunlicher, als hier guter 
Flachs gewonnen wurde, und schon längst (1721) darauf gedrungen 
worden war, daß das Spinnen hier in guten Stand gesetzt werde. 
ẽs waren auch 21. Juli 1721 für das Ancichten von Leinenfabriken 
in Magdeburg Vergünstigungen versprochen worden, und in demselben 
Jahre legte ein Kaufmann Pistorius dort eine Fabrik von groben 
Leinen, Zwillich und Parchent an, was bis dahin meist aus Sachsen 
hezogen worden war. Ihm wurde als einzige Vergünstigung zu— 
Jestanden,) daß er das vom Lande eingekaufte Garn mit 1 statt 20/5 
veratziesen durfte. Endlich sind ihm aber 40/, Ausfuhrprämie bewilligt 
worden (18. Dezember 1726), um ihn zur Anfertigung von feinem 
deinen und Kanevas zu ermutigen; da er dies aber unterließ, so wurden 
ihm 8. Oktober 1731 die Douceurs entzogen. 
Die große Nachfrage nach leichten Bekleidungsstoffen seit den 
Verboten der fremden ließ viele solcher Manufakturen, vor allem in 
Berlin entstehen. Anscheinend als erste wurde hier eine Kanevas- und 
Parchentfabrik von Kasp. Siegfr. Neumann angelegt, die 1722 und 
726 erwähnt wird, aber sich nicht gehalten hat. Auch Fabriken von 
allerhand couleurten und gestreiften Linnen entstanden zu Berlin, dann 
zuch zu Wolmirstedt; vor allem sollen die altmärkischen Leinwebereien 
heliebt geworden sein.s) Kattunfabriken sind erst unter der folgenden 
Regierung angelegt worden. Man verschrieb durch Zusicherungen 
Gerasche Zeugmacher und setzte sie in der Umgegend von Berlin und 
m Magdeburgschen an. In Magdeburg wurden 1782 und 1738 zwei 
Fabriken von Camelots, Concenten und Perkanen durch sächsische Kauf— 
ente, Diesing und Schönian, angelegt und mit Geraer Zeugmachern 
besetzt. Neben den sonstigen Freiheiten und Reisevergütung wurden 
nuch hier 40,53 Douceurs für die außer Landes zu sendenden Waren 
)1738 GR. 9 J. J. 10). 
) 9. Juni 1722 (Gen.«Dir. Magdeburg 201, Nr. 2). 
Bekmann. S. 1159.
	        
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