Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Begünstigung der Leinwandmanusakturen. 375 
die magdeburgische Kammer meinte auch, ein Impost von 60/, den 
die Auswärtigen doch tragen müßten, werde bewirken, daß die sächsischen 
Waren auf den auswärtigen Messen nicht wie bisher wohlfeiler als 
die preußischen verkauft werden könnten. Die Halberstädter Kammer 
aber sprach sich wie immer gegen jede Handele beschränkung aus, und 
vor allem wird die bevorstehende Konvention mit Sachsen eine solche 
nicht ratsam haben erscheinen lassen. Sie ist unter dieser Regierung 
auch ganz unterblieben. 
Auch für die pommersche Leinwandmanufaktur erwies sich eine 
Reglementierung als unumgänglich, da die deshalb erlassenen Einzel— 
verordnungen erfolglos blieben. Zwar Leggen an einigen Orten an— 
zulegen, wie in dem kleinen Ravensberg, war in dem weit ausgedehnten 
Pommern nicht zweckmäßig. Hier wurde eine Leinwandschau nur in 
der Weise eingeführt, daß die zu Markt gebrachte Leinwand vom 
Akzisekontrolleur gemessen und mit der Angabe des Ellenmaßes ge— 
stempelt werden sollte.) Aber die Kontrolleure hatten in den Markt— 
tagen keine Zeit, die Leinwand zu prüfen und nachzumessen, zumal 
da die Landleute sie wider die Vorschrift festgerollt brachten; jene 
stempelten trotzdem die Packen unbesehen, um ihre Gebühr einzustreichen; 
die Haspel blieben, obwohl im ganzen Lande gleichmäßig der Berliner 
gebraucht werden sollte, ganz ungleich, in den Maßen wurde immer 
mehr betrogen, die Leinwand mit Kalk gebleicht. 
Nun wurde durch Resolution vom 18. Mai 17262 alle nach 
fremden Landen see- und landwärts ausgehende pommersche Leinwand 
von Lizent, Zoll und Akzise befreit, und damit bewirkt, daß diese vor— 
nehmlich seit 1728 in großen Mengen nach Holland, England und 
Portugal für die Kolonien verhandelt wurde, und daß die Kolberger 
haufleute mit ihrer Appretierung und Versendung große Geschäfte 
machten. Durch die angegebenen Mißbräuche aber kam die pommersche 
Leinwand in Verruf, die Ausländer drohten schon den Kolberger Kauf⸗ 
lenten keine mehr abzunehmen.s) Daher wurden Magistratspersonen 
in den Städten zur Leinwandschau bestellt, den Akzisebedienten nur 
gelegentliche Stichvroben vorgeschrieben. Ferner wurde für alle Lein— 
) Edikt vom 4. August 1725 (Quickm. 718). 
)) Quickm. 714. 
) Reskript vom 9. September 1782 (A. S. B., Stettin K.eA., Linnensachen 8).
	        
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