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Dritter Teil.
wand, die nicht eine Berliner Elle breit verfertigt und nach Ravens—
berger Art zusammengelegt war, die Akzisefreiheit bei der Ausfuhr
aufgehoben.i) Da aber gerade die '/ Ellen breite für den Kolonial—
handel am gangbarsten war, wurde nachträglich die Akzisefreiheit auch
für schmale Leinwand wieder zugebilligt.) Im übrigen blieb das
für die Beförderung der pommerschen Leinwandmanufaktur und des
auswärtigen Debits von der Kammer entworfene ausführliche Edikt
vom 9. Oktober 178358) in Geltung.
Die Regelung des Wollhandels, wie sie der König 1723 in
den mittleren Provinzen zum Abschluß gebracht hatte, war nach wie
vor für die Landwirte dadurch recht drückend, daß sie lediglich auf
die inländischen Abnehmer beschränkt waren. In Pommern häuften
sich die Vorräte beim Landmann, da die Verarbeiter nicht alles
brauchten, diese zahlten oft nicht bar oder ließen es gar auf Klagen
ankommen. Besorgt dachte man in Berlin nach einigen Jahren sogar
wieder an Freigabe der Wollausfuhr und fragte an, ob man für
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Auch die Küstriner Kammer meinte (29. November 1726), es könne
nicht schaden, wenn die Preise wieder etwas stiegen, damit der Land—
mann einen Mut bekomme und zu Extendierung der Schäfereien an⸗
gefrischt werde. Dies war um so eher zu wünschen, da den Vorteil
niederer Preise nicht der Verarbeiter, sondern der Zwischenhändler
hatte, denn die Juden kauften die Wolle zusammen, ließen sie auf
höheren Preis liegen, verkauften sie aus einer Hand in die andere
und verteuerten sie auf diese Weise doch. Sie sortierten auch die
Wolle, verhandelten die ausgesuchte feine Wolle unter dem Vorwand,
es sei fremde, ins Ausland und ließen den Tuchmachern die schlechte.
Solche Verhältnisse, wie sie wenigstens in der Neumark und auch in
Pommern herrschten, brachte die russische Handlungskompagnie zur
Sprache; ) sie wies darauf hin, daß sie unter solchen Umständen ihre
) Reskript vom 14. November 1733 (Linnensachen 6).
2) Restript vom 11. Juni 1736 (Ebda).
Quicu S.?ia
) Bericht ber pommerschen Kammer vom 29. März 1726, Reskript vom
4. April 1726 (A. S. B., Stettin K. A., Rohe Wolle 1, III).
5) Berlin 28. September, 12. Dezember 1726, 14. März 1727 (Gen.Dir.
Pommern, Wolls. Gen. 9).