Versuchte Festsetzung der Wollpreise. 379
Dieses wurde auch ausdrücklich auf Vorpommern und die kleinen
Nebenländer (Lauenburg, Bütow, Mansfeld, Hohnstein) ausgedehnt.
Aber der König gab sich nicht damit zufrieden: Die kurmärkische
Kammer wurde bald doch genötigt, mit den Landräten der Kreise an
die Preisfixierung heranzugehen.) Wie zu erwarten, waren auch die
dandräte durchaus gegen eine solche, und selbst die Tuchmacher hielten
sie nicht für gut, da die Verkäufer, dadurch unwillig gemacht, die
Wolle dann nicht recht waschen und trocknen würden. Obwohl die
beiden märkischen Kammern die Maßnahme als schädlich, ja unmöglich
bezeichneten, ließ der König dennoch ein Patent?) aufsetzen, daß für
1732 kein Edelmann, Beamter, Schulze usw. für seine Wolle mehr
nehmen, kein Händler und Verarbeiter mehr bezahlen solle, als 1730
für Wolle der gleichen Güte aus demselben Kreise bezahlt worden sei.
Das Generaldirektorium erreichte aber dann mit zweimaligen Vor—
stellungen, daß die Publikation solange ausgesetzt wurde, bis etwa
wegen des Wollpreises Klagen einkämen. Da dieser aber schon zu
fallen begonnen hatte, so erledigte sich damit die Angelegenheit
von selbst.
Eine gewisse Erleichterung im Wollhandel wurde etwas später
dadurch geschaffen, daß alle kur- und neumärkischen Wollfabrikanten,
wenn sie sich durch Magistratsatteste legitimierten, in Pommern soviel
Wolle, als sie zu ihrer eigenen Verarbeitung brauchten, aber nur so viel
und nur in Städten, kaufen durften.?)
Dagegen wurde den Juden in Berlin nicht nur aller Handel
mit Wolle, sondern auch, um allen Mißbrauch zu verhüten, die Fabri—
kation wollener Waren verboten.“) Die Wollarbeiter sollten die Bündel—
wolle nicht auf dem platten Lande aufkaufen, sondern ihr Handwerk
ahwarten und den Marktkauf, wobei sie den Vorkauf hätten und wo
die Wolle öffentlich gewogen werden könne.)
) Der König fügte dem betreffenden Edilt vom 21. Februar 1732 eigen—
händig hinzu, die Kammer solle es auf ihre schwere Verantwortung im Beisein
von Klinggräff und Manitius vornehmen und gerade gehen, oder es werde nicht
gut werden. (Gen.⸗Dept. 38, 31V)
) Vom 26. April 1732 (Konz., Happe. Ebda.).
) Reskripr vom 17. April (A. S. B. Stettin, Rohe Wolle 11V).
) Edikt vom 24. April 1737 (Myl. Cont. I).
s*) Desgl. vom 2. April 1738 (Ebda.).