Schutzmaßnahmen für die Ledermanufakturen. 385
300/ auf polnische Leder, bei Juchten bis 450/, steigend.i) Ja, es
mußte noch 1731 den Sattlern, Riemern und Stuhlarbeitern erlaubt
werden, so viele moskowitische Juchten, als sie zu Fortsetzung ihrer
Nahrung benötigten, gegen nur 60/, Akzise zu erhandeln, so oft an
inländischen Juchten Mangel eintrete; der Tilsiter Fabrikant aber wurde
ernstich ermahnt, sich mit mehr Fleiß auf deren Verfertigung zu legen
und beständig einen guten Vorrat zu halten, widrigenfalls er den er—
haltenen Vorschuß sofort erstatten müsse.“) Die Kaufleute aber klagten
September 1782, durch die unerhörte Akzise sei ihr Lederhandel ganz
ruiniett worden und verschwunden, die Konsumtion unnötig verteuert,
dem jüdischen Fabrikanten fast ein Monopol gegeben und kein Nutzen
geschafft worden.
Der Verkauf ausländischer Lederwaren an Inländer wurde 1733
verboten. Später wurde auch versucht, den Ledern und Juchten der
beiden Fabriken zu Memel und Tilsit in Berlin Eingang zu verschaffen,
und wurden von der Gumbinner Kammer auf Erfordern Proben an die
Berliner Ledergewerke geschickt. Viel Beifall fanden sie allerdings
nicht: Die bereiteten Kalbfelle waren gut, aber zu teuer, sonst gingen
nur noch die schwarzen Pulljuchten an, deren Fabrikation erst seit
einigen Jahren begonnen war, alles andere taugte nichts.?)
Auch die Lizentsätze für den auswärtigen Handel wurden 1728/24
nach den Rücksichten auf die inländischen Gerbereien und Lederfabriken
geregelt. Alle Sätze auf Häute und Felle blieben höher als 30/0 und
der Danziger Zoll, gesalzene Rinderhäute sogar über 60/,, da ihre Ver—
arbeitung nützlicher sei als die Verschiffung, dagegen wurden Königsberger
Sohl- und Garleder von 4 auf 21/,0/0, sämisch Kalb- und Schafleder
von 8 auf 400 herabgesetzt, inländisch fabrizierte Leder und Juchten
lizentfrei ausgelassen. Auch litauisch Leder wurde von 71/, auf At,0/0
ermäßigt, da die inländischen Gerbereien noch nicht genug lieferten,
aber englisch Sohlleder auf 7, engl. Kalbleder auf 40/0 erhöht, Be—
sahn⸗ und Weißleder auf hohen Sätzen — fast 9 und 60/0 — gelassen.
y ) Bericht der Königsberger Kaufleute 10. Jult 1730 (Stadt Kbg. Fach 7,
r. 9.
) Gen.⸗Dir. an Kammer, 9. Juni 1731 (Kbg. Kaufm. J14 1).
) Reskript vom 10. Februar 1740 (A. S. B. Gen.Dir. Ostpreußen 44, 3, 85),
Bericht des Berliner Magistrats vom 25. Juni 1741.
heta Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Akzijenpolitik II.
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