Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Manufalturgründungen in Königsberg. 387 
werden, und daß noch 20,, als Prämie beim Lizent darauf gut— 
zeschrieben werden sollten.) Auch die verfertigten Waren der Tuch— 
nanufaktur sollten akzise- und zollfrei außer Landes passiert und, 
was an Fremde außerhalb Landes verhandelt wurde, mit 40/, aus 
der Akzisekasse auf 4 Jahre vergütet werden.) Was nach anderen 
Städten im Lande verführt wurde, sollte richtig verzollt und mit 
1200 zum Nachschuß versteuert werden. Die Rohmaterialien unter⸗ 
lagen wie bei der Leinwandfabrik den gewöhnlichen Imposten, der 
kleine Stein Wolle war also mit 1, ggr. zu versteuern. Während 
aber die Leinenfabrik im Bezug der Rohwaren frei war, wurde die 
Wollmanufaktur verpflichtet, grobe und mittlere Wolle nur aus dem 
Inlande, höchstens bei Mangel auch zur See aus Pommern zu ent— 
nehmen und nur zu den feinen Tuchen die nötige spanische Wolle ein— 
zuführen. Sonst blieb es bei den üblichen, allen Wollarbeitern zu— 
gesicherten Benefizien und einigen kleinen Zugeständnissen für die Bau— 
lichkeiten. 
Schon im Anfang 17286 gerieten beide Manufakturen in große 
Schwierigkeiten durch den Bankerott des Kommerzienrats Lafargue, 
wodurch der Kredit in Königsberg eine allgemeine Erschütterung erlitt. 
die preußische Kammer und das Generaldirektorium befürworteten 
dringend die Bitten der Fabrikanten um Vorschüsse, der König aber 
wollte kein Geld an kaufmännische Unternehmungen wagen. Er hat 
jiedoch der Tuchmanufaktur ein zweijähriges indultum moratorium erteilt, 
und der Leinwandfabrik 1726,27 im ganzen 27000 Rtl. durch die 
önigsberger Kämmerei und die dortigen pia corpora (Kirchen, Hospi⸗ 
tal, Waisenhaus, Universität) vorschießen lassen. Die Fabrik nahm 
auch einen guten Aufschwung, sie stellte 1724 51486, 1726 142 130 
ẽllen Leinwand her, ihre Waren fanden in Lissabon, Amsterdam und 
hamburg allen Beifall. Ihr fehlte es also nicht, worüber die Tuch— 
nanufaktur klagte, am Debit. Aber es erwies sich, daß der Eigen— 
etrieb mit den kostspieligen Baulichkeiten und vielen Angestellten für 
eine so geringe Ware — es war Leinwand schlechter Sorte — un— 
verhältnismäßig viel Kapital erforderte, und daß es rentabler sei, die 
7 7 .August 
Kg ileg vom 29 
Dezember 1728 un esr Privileg 
) Kgl. Resolution vom 7. * 
n -Dir. Ostpreußen Tit. 86, Nr V J J 
48 ie preußische Kammer 16. März 1724 (Ebda. Tit. 154 
) Restkript an d 4 
Nr. 10. 
25*
	        
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