Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Absatz inländischer Manufalturen nach Königsberg. 391 
lene Waren über See zu versenden, aber in Danzig konnte nichts ab⸗ 
gesetzt werden, obwohl man mit Verlust anbot, und auch in Petersburg 
ind Stockholm blieb zunächst jeder Erfolg aus.) 
Wirklichen Absatz hatten bislang schon die Strümpfe von Berlin, 
Magdeburg und Treptow nach Danzig und Königsberg gehabt, da sie 
wohlfeiler waren als englische und Hamburger; doch wurden auch 
in Königsberg schon gute Strümpfe gemacht. Da aber die Treptower 
iher die Konkurrenz der schottischen, englischen und Hamburger Strümpfe 
klagten, so wurde, obwohl es die preußische Kammer für unnötig hielt, 
auf jedes im Lande debitierte Paar fremder Strümpfe ein Impost von 
b„ggr. außer der Akzise gelegt, der aber bei Ausfuhr vergütet wurde.?) 
Auch aus dem Magdeburgischen waren verschiedene Manu— 
fakturisten bereit, entweder direkt an ostpreußische Kaufleute nach 
Proben zu liefern oder mittelbar durch Kommissionäre.?) 
Sehr geschickt traten die Königsberger Kaufleute der Bedrohung 
ihres Niederlagsrechts durch den Lagerhaushandel entgegen und 
zeigten sich zugleich dem Könige willfährig, indem sie insgesamt den 
ganzen dortigen Lagerhausbestand gegen Barzahlung übernahmen. Sie 
erboten sich zugleich zu weiteren Bestellungen und ließen sich Muster— 
karten von allen Tuchen und Zeugen des Lagerhauses kommen. Dadurch 
erwirkten sie, obwohl es der König anfänglich abschlug, daß ihnen 
und allen preußischen Kaufleuten ihre vorrätigen Waren durch Akzise— 
stempel als inländische bezeichnet und so auch für den innern Gebrauch 
autorisiert wurden.) Damit aber allem Unterschleif für künftig vor— 
gebeugt werde, sollten alle in preußische Städte eingebrachten aus— 
ländischen feinen Tuche mit 2, schlechtere mit 1, wollene Zeuge mit 
) Desgl. vom 22. Oktober 1728 auf Anfrage vom 24. September, wie es 
komme, daß so wenig wollene Waren von Stettin seewärts ausgeschifft würden 
(Stettin K. A., Verbotene Waren 2). 
2) Reskript an die preußische Kammer 30. April 1723 (Gen.⸗Dir. Ostpreußen 
154, Nr. 6). Die kurmärkische Kammer und Hille waren 17. April beauftragt 
worden, Strumpfstricker aus Bautzen, Delitzsch und Jüterbog herbeizuziehen, da 
diese noch bessere Waren verfertigten, und es namentlich an inländischen Kinder— 
strümpfen noch fehle. 
) Bericht der magdeburgischen Kammer vom 6. Febr. 1723 (Gen.-Dir. Ostpr. 
154, Nr. 1). Die Berichte der beiden märklischen Kammern sind nicht erhalten. 
9) 7. Dezember 1722 und 22. April 1723.
	        
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