Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Mißerfolg der Manufakturpolitik in Ostpreußen. 395 
fast ganz fahren lassen mußten, während die Färber doch nicht ge— 
nügend große Partien für den Bedarf der Ostländer halten konnten. 
Das neue Manufakturedikt hatte aber auch schon nach anderer 
Richtung hin nachteilig gewirkt. Zwar wurden die Akziseeinnehmer 
instruiert, mit großer Vorsicht zu verfahren, von den auf die Jahr— 
märkte kommenden polnischen und ermländischen Kaufleuten und Krämern 
nur die bisherige Akzise auf fremde Tuche und Wollzeuge zu fordern 
und nur unter der Hand darauf zu achten, daß kein Einheimischer 
fremdes Tuch an sich kaufe; solchenfalls aber sollten sie nach dem Edikt 
verfahren und zugleich den erhöhten Impost vom Käufer fordern. Da 
somit an einen Verkauf fremder Tuche kaum noch zu denken war, so 
packten die auf die Jahrmärkte gekommenen Kaufleute aus dem Polnischen, 
nachdem sie diese Deklaration vernommen, ihre Waren gar nicht aus, 
sondern fuhren wieder zurück, den ostpreußischen Bürgern aber wurde 
nun das Feilhalten auf den Jahrmärkten im Polnischen verboten. 
Da nun der Warendebit der ostpreußischen Kaufleute und Tuchhändler 
in den ermländischen, westpreußischen und polnischen Städten viel größer 
war als der umgekehrte, da auch auf den Jahrmärkten zu Memel und 
Vilsit ein starker Tuchverkauf an Kaufleute aus den östlichen Landen 
statthatte, so gab auch das Generaldirektorium zu erwägen, ob nicht 
zur Beibehaltung dieses Verkehrs die neuen Imposten auf polnisches 
Getreide und Tuche aufzuheben oder wenigstens zu mildern seien.) War 
doch schon in einem ganz ähnlichen Fall wenige Jahre zuvor nach— 
gegeben worden: als unterm 29. Juni 1718 die Einfuhr fertiger 
moskowitischer Schuster⸗ und Kürschnerwaren verboten worden war, 
wurde auf Vorstellung der Kammer, daß dies den Verkehr der Grenz⸗ 
städte mit den polnischen und ermländischen Städten lähmen werde, 
das Verbot unterm 2. Dezember 1719 für die angeführten Grenzstädte 
aufgehoben. 
Doch blieben die fremden Wollenwaren für den Konsum noch 
verboten, wenigstens wurden 1727 von den Königsbergern und auch 
den preußischen Behörden Vorstellungen dagegen erhoben.“) Wider 
⸗Dir. t en 
) Immediatvorstellung vom 15. Juni 1728 (Konz. Gen.⸗Dir. Ostpreuß 
154, 3). dir. 
Lizentdirektorium 21. Juni, Kammer 265. September 1727 (Gen 
Ostpreußen 22, 15 1).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.