396
Dritter Teil.
deren dringendes Anraten wurden ferner im Dezember 1724 die Lizent—
sätze auf die schlesischen, Danziger und anderen Konkurrenzstoffe von!
auf 40/, erhöht.) Die Klagen auch darüber hörten in den nächsten
Jahren nicht auf: die Ostländer holten diese Waren jetzt mehr von
Danzig, und auch der Trafik auf den Jahrmärkten, so hieß es, sei
den Danzigern und anderen Fremden und Juden in die Hände ge—
fallen, ja der Debit der inländischen Waren werde damit gleichfalls ge⸗
schwächt, da sie sonst vielfach mit fremden durchgingen. Selbst Görne,
als er 1728 das Kommerzienwesen in Preußen untersuchte, einigte sich
mit den beiden Kammerpräsidenten dahin, daß der bisherige Unter⸗
schied zwischen inländischen und fremden wollenen Waren gehoben,
und der Lizent auf letztere von 4 auf 10/4, zurückgesetzt werden müsse.
Der König aber entschied, daß er im Gegenteil von 4 auf 50/0 erhöht
werde, damit den preußischen und brandenburgischen Manufakturen
mehr Debit verschafft werde, denn Mannfakturen seien nun einmal zum
Flor des Landes unumgänglich nötig.,) Doch wurde auf Vorstellung
des Lizentamts zugestanden, daß den Kaufleuten für die an Polen
oder Russen auswärts debitierten fremden Wollwaren die letzte Er⸗
höhung wieder gutgeschrieben werde.s) Dennoch mußte gemeldet werden,
daß dergleichen Waren jetzt nicht nur durch Polen, Russen und Juden
häufig von Danzig abgeholt, sondern auch vielfältig zur See nach
Riga und Libau geschickt würden, wogegen beim Königsberger VLizent
der Ertrag von solchen heruntergegangen sei. Darauf wurde verordnet,
daß die durch Königsberg nach auswärtigen Landen debitierten fremden
Waren nur mit 20/4, belegt werden sollten, was den Kaufleuten sofort
bekannt zu machen sei.9)
Es muß auch endlich der Gebrauch der fremden Manufakturen
wieder freigegeben worden sein; denn obwohl sich eine positive Nach—
richt darüber nicht findet, so geht dies aus den im folgenden mit
geteilten späteren Maßnahmen mit Bestimmtheit hervor. Dies hatte
i) Dazu kamen noch 104, Akzise und 2—30/, Verlust im Wechselkurse mit
dem brandenburgischen gegen das polnische Geld. Die Einfuhr an Laken, wollenen
und seidenen Zeugen in Königsberg ging in folgendem Maße zurück: 1728 406827.
1724 427 268, 17256 343340, 1726 344 241 fl. Wert.
2) K.O. vom 7. Juli 1728 (4. B. Beh.Org. IV, 2 S. 38509, 361).
2) Refkript vom 25. September 1728 (A. S. B. Kbg. Kaufm. 2 111).
1) Reskript vom 28. November 1728 (Ebda.).