Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
während die Fremden nur auf 34 preußische Jahrmärkte kämen und 
dabei durch jenes Verbot beschränkt seien.) 
Da aber die nachbarlichen Störungen anhielten, die Grenzstädte 
und die Krämer dadurch stark litten, und auch der Debit der inländischen 
wollenen Waren nach Polen wegzufallen drohte, so wurde der darüber 
klagenden Stadt Marienwerder zugestanden, daß auf ihren Jahrmärkten 
die Polen nicht nur ungehindert verkaufen, sondern auch die Käufer 
polnischer Waren in keiner Weise behindert werden sollten. Als dar⸗ 
auf die Kammer vorstellte, daß auch alle anderen Grenzstädte die 
ausländischen Märkte nicht entbehren und sich von dem umliegenden 
platten Lande nicht ernähren könnten, wurde resolviert, „daß dasjenige, 
was Wir wegen der Stadt Marienwerder unentbehrlichen Commerocii 
mit Polen verordnet haben, auf keine andere als mit Ermland und 
Polen grenzende Städte, so in pari casu mit Marienwerder stehen, 
extendiert werden solle.“2) 
10. Sonderstellung der westlichen Candschaften. 
Das Edikt vom 1. Mai 1719 hat in den westlichen Landen 
ganz besondere Bestürzung hervorgerufen. Die Wollmanufakturen 
reichten dort zur Versorgung der Bevölkerung bei weitem nicht aus. 
Selbst in Duisburg gab es 1721 nur 9 Wollmanufakturisten mit 
26 Stühlen, in Wesel 3 Tuchmacher, 21 Strumpfweber, einige Bomsien⸗ 
macher, in Emmerich einige Hut- und Strumpfmacher. In Duisburg 
wurden nur 1064, in Wesel 1045, in Emmerich 680 kleine Stein 
Wolle verarbeitet. Der Mangel an wollenen, seidenen und anderen 
Zeugfabriken wird als ein Generaldekaut der klevischen Städte bezeichnet.) 
Noch geringer waren die Wollmanufakturen in Minden und Ravensberg 
In der Stadt Minden gab es nur einen Raschmacher, einen französischen 
Wollzeugfabrikanten, einige Hut- und Strumpfmacher; die Einrichtung 
einer Wollzeugmanufaktur durch die Direktoren des dortigen Waisen⸗ 
) Kgl. Reskript v. 19. September 1733 (Konz. A. S. B. Grumbkow), Bericht 
der Kammer erst 3. August' 1784 (Gen.-Dir. Ostpreußen 172, 1, 15). 
2) Reskripte vom 15. März und 8. Juli 1739 (Gen.-Dir. Ostpreußen 72. 
—1, 20). 
2) Jahresbericht der klevischen Kammer für 1721 (Düsseldorf, Nleve⸗Mark 
XIV, 26).
	        
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