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Dritter Teil.
während die Fremden nur auf 34 preußische Jahrmärkte kämen und
dabei durch jenes Verbot beschränkt seien.)
Da aber die nachbarlichen Störungen anhielten, die Grenzstädte
und die Krämer dadurch stark litten, und auch der Debit der inländischen
wollenen Waren nach Polen wegzufallen drohte, so wurde der darüber
klagenden Stadt Marienwerder zugestanden, daß auf ihren Jahrmärkten
die Polen nicht nur ungehindert verkaufen, sondern auch die Käufer
polnischer Waren in keiner Weise behindert werden sollten. Als dar⸗
auf die Kammer vorstellte, daß auch alle anderen Grenzstädte die
ausländischen Märkte nicht entbehren und sich von dem umliegenden
platten Lande nicht ernähren könnten, wurde resolviert, „daß dasjenige,
was Wir wegen der Stadt Marienwerder unentbehrlichen Commerocii
mit Polen verordnet haben, auf keine andere als mit Ermland und
Polen grenzende Städte, so in pari casu mit Marienwerder stehen,
extendiert werden solle.“2)
10. Sonderstellung der westlichen Candschaften.
Das Edikt vom 1. Mai 1719 hat in den westlichen Landen
ganz besondere Bestürzung hervorgerufen. Die Wollmanufakturen
reichten dort zur Versorgung der Bevölkerung bei weitem nicht aus.
Selbst in Duisburg gab es 1721 nur 9 Wollmanufakturisten mit
26 Stühlen, in Wesel 3 Tuchmacher, 21 Strumpfweber, einige Bomsien⸗
macher, in Emmerich einige Hut- und Strumpfmacher. In Duisburg
wurden nur 1064, in Wesel 1045, in Emmerich 680 kleine Stein
Wolle verarbeitet. Der Mangel an wollenen, seidenen und anderen
Zeugfabriken wird als ein Generaldekaut der klevischen Städte bezeichnet.)
Noch geringer waren die Wollmanufakturen in Minden und Ravensberg
In der Stadt Minden gab es nur einen Raschmacher, einen französischen
Wollzeugfabrikanten, einige Hut- und Strumpfmacher; die Einrichtung
einer Wollzeugmanufaktur durch die Direktoren des dortigen Waisen⸗
) Kgl. Reskript v. 19. September 1733 (Konz. A. S. B. Grumbkow), Bericht
der Kammer erst 3. August' 1784 (Gen.-Dir. Ostpreußen 172, 1, 15).
2) Reskripte vom 15. März und 8. Juli 1739 (Gen.-Dir. Ostpreußen 72.
—1, 20).
2) Jahresbericht der klevischen Kammer für 1721 (Düsseldorf, Nleve⸗Mark
XIV, 26).