Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Ausnahmen vom Verbot. 
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1 Rtl. die Elle, so daß von Berlin befohlen wurde, das mutuum 
eommercium auch mit den Münsterschen Tuchen und wollenen Waren 
sofort wiederherzustellen.y In Münster wurde trotzdem das Verbot 
erneuert,) und auch der Landtag des Herzogtums Westfalen zu Arnsberg 
beschloß, die preußischen Sperrmaßregeln, deren man in letzter Zeit 
mehrere erlebt habe, in gleicher Weise zu erwidern. Den Kaufleuten 
und Gewerbetreibenden aus dem Preußischen wurde auf den Jahrmärkten 
im Kurkölnischen und Münsterschen das Feilhalten verwehrt, und man 
klagte in der Grafschaft Mark, das von fremden Gebieten ganz umgebene 
Ländchen müsse ohne den mutuellen Verkehr mit den Benachbarten 
seinen gänzlichen Ruin gewärtigen.s) Kurköln tat überlegen: man 
werde alle in Preußen vorgenommenen Maßregeln auf dem Repressalien⸗ 
wege nachmachen und wolle dann sehen, wie Soest und andere Orte 
bestehen könnten, und wer es am besten aushielte.) . 
So sah man sich genötigt, den Gebrauch wollener Waren auch 
aus den benachbarten geistlichen Gebieten Kurköln, Münster und Pader— 
born im Klevischen — nicht in den anderen Ländchen — nach und nach 
freizugeben, nur blieb die wirkliche Konsumtion mit der erhöhten Akzise 
von 6 und 80/, beschwert. Unter der gleichen Bedingung wurde auch 
den Einwohnern des unter preußischer Schutzherrschaft stehenden Stiftes 
Essen die Einbringung ihrer wollenen und anderen Waren gestattet.9) 
Andere wollene Waren, so die aus Hessen, Lippe, Holland, blieben für 
den inneren Gebrauch verboten, letztere auch mit der hohen Akzise von 
lRtl. auf die Elle beschwert. 
Trotz aller Klagen scheint das Verbot auf die klevische Tuch— 
industrie sogleich außerordentlich belebend gewirkt zu haben. Die dortigen 
Fabrikanten, ungleich gewandter und unternehmender als die ostelbischen, 
) Gen.-Komm. an das klevische Kommissariat 10. Januar 1722 (Düsseldorf, 
Kleve-Mark Tit. 14, Nr. 19) 
2) Reskripte vom 16. Juli und 25. September 1723 an die klevische Regierung, 
auf die münsterische einzuwirken (Ebda.) 
) Klevische Berichte von August / September 1723, März 1724 (Gen.-Dir. 
hleve 81, Com.-S. 3; Düsseldorf, Kleve-Mark Tit. 14, Nr. 19; Minden-Ravens- 
kerger Berichte über Handelssperre im Münsterschen April 1722, Dezember 1723. 
März 17210 (Münster, Kammer Minden II, Nr. 8 u. 6). 
Bericht des preußischen Residenten v. Diest, Köln 3. März 1724 (Gen. 
Dir. Kleve 81, 8). 
9) Reskript vom 28. November 1725 (Gen.⸗Dir. Kleve 148. 5). 
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