Ausnahmen vom Verbot.
403
1 Rtl. die Elle, so daß von Berlin befohlen wurde, das mutuum
eommercium auch mit den Münsterschen Tuchen und wollenen Waren
sofort wiederherzustellen.y In Münster wurde trotzdem das Verbot
erneuert,) und auch der Landtag des Herzogtums Westfalen zu Arnsberg
beschloß, die preußischen Sperrmaßregeln, deren man in letzter Zeit
mehrere erlebt habe, in gleicher Weise zu erwidern. Den Kaufleuten
und Gewerbetreibenden aus dem Preußischen wurde auf den Jahrmärkten
im Kurkölnischen und Münsterschen das Feilhalten verwehrt, und man
klagte in der Grafschaft Mark, das von fremden Gebieten ganz umgebene
Ländchen müsse ohne den mutuellen Verkehr mit den Benachbarten
seinen gänzlichen Ruin gewärtigen.s) Kurköln tat überlegen: man
werde alle in Preußen vorgenommenen Maßregeln auf dem Repressalien⸗
wege nachmachen und wolle dann sehen, wie Soest und andere Orte
bestehen könnten, und wer es am besten aushielte.) .
So sah man sich genötigt, den Gebrauch wollener Waren auch
aus den benachbarten geistlichen Gebieten Kurköln, Münster und Pader—
born im Klevischen — nicht in den anderen Ländchen — nach und nach
freizugeben, nur blieb die wirkliche Konsumtion mit der erhöhten Akzise
von 6 und 80/, beschwert. Unter der gleichen Bedingung wurde auch
den Einwohnern des unter preußischer Schutzherrschaft stehenden Stiftes
Essen die Einbringung ihrer wollenen und anderen Waren gestattet.9)
Andere wollene Waren, so die aus Hessen, Lippe, Holland, blieben für
den inneren Gebrauch verboten, letztere auch mit der hohen Akzise von
lRtl. auf die Elle beschwert.
Trotz aller Klagen scheint das Verbot auf die klevische Tuch—
industrie sogleich außerordentlich belebend gewirkt zu haben. Die dortigen
Fabrikanten, ungleich gewandter und unternehmender als die ostelbischen,
) Gen.-Komm. an das klevische Kommissariat 10. Januar 1722 (Düsseldorf,
Kleve-Mark Tit. 14, Nr. 19)
2) Reskripte vom 16. Juli und 25. September 1723 an die klevische Regierung,
auf die münsterische einzuwirken (Ebda.)
) Klevische Berichte von August / September 1723, März 1724 (Gen.-Dir.
hleve 81, Com.-S. 3; Düsseldorf, Kleve-Mark Tit. 14, Nr. 19; Minden-Ravens-
kerger Berichte über Handelssperre im Münsterschen April 1722, Dezember 1723.
März 17210 (Münster, Kammer Minden II, Nr. 8 u. 6).
Bericht des preußischen Residenten v. Diest, Köln 3. März 1724 (Gen.
Dir. Kleve 81, 8).
9) Reskript vom 28. November 1725 (Gen.⸗Dir. Kleve 148. 5).
26*