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Dritter Teil.
zeigten sich unter dem ihnen gewährten Schutze sehr rührig, auch fremde
ließen sich da nieder, und man nahm die Verfertigung neuer Zeuge, wie
Kalemanken, Sergen, Flanellen, Greinen, auf. Die feinen klevischen Tuche
sollen den holländischen an Güte nicht nachgestanden haben und fanden
guten Absatz; Duisburger und Weseler Kaufleute besuchten sogar die
fernen Danziger Messen damit.
Da nun aber die klevische Tuchindustrie nach außen nicht ab—
geschlossen war, die Tuche aus den Nachbarländern dort als „Ein⸗
ländisch“ gestempelt wurden und so mit den klevischen emballiert in den
Handel gebracht werden konnten, sollte diesen der Eintritt in die inneren
Lande auch verwehrt werden. Die klevischen Tuche wurden daher durch
ein Reskript vom 14. November 1721 in den Landen östlich der Weser
einer Akzise von 1Thr. statt wie bisher 11,, Gr. die Elle unterworfen,
nachdem die fremden mit 2 Tlr. impostiert worden waren. Der hohe
Impost trat seit Mai 1722 in Wirkung und hob nun den schon leb⸗
haft aufgeblühten Debit jener Tuche dorthin wieder fast ganz auf.
Die Fabrikanten in Duisburg und Orsoy erklärten, wenn sie den
günstigen Debit östlich der Weser nicht auf dem alten Fuß behalten
könnten, müßten sie ihre Fabriken einziehen oder in die Nachbarlande
verlegen.i) Aber auch der naheliegende Vorschlag der klevischen Kam—
mer, die dortigen inländischen Tuche durch Stempelung gegen die Jülicher
u. a. kenntlich zu machen, wurde abgelehnt; der König bestand auf
dem hohen Impost und stellte den dortigen Manufakturiers anheim,
in den Landen westlich der Weser, vor allem aber in fremden Landen
ihren Absatz zu suchen. Auch ließ er den Tuchfabrikanten anbieten,
ihre Fabriken in der Kurmark, Magdeburg oder Halberstadt anzurichten,
er wolle ihnen Transport und Etablissement durch benekicia befördern.)
Aber es ließ sich trotz aller Mühe niemand dazu bewegen, aus dem
Rheinlande zu gehen, zumal da es gerade die günstige Lage des kle—
vischen Landes, wo die feine fremde Wolle aus erster Hand zu haben
war. ermöglicht hatte, die Manufaktur feiner Tuche in Flor zu bringen.
Der König beharrte trotz der Vorstellungen des Generaldirektoriums
auf seiner Meinung und dem hohen Impost, wobei anscheinend auch
1) Berichte der klevischen Kammer 16. September, des Kriegsrats Küster—
Wesel 18. Oktober 1723 (Gen-Dir. Kleve 148, 1).
2) Resolution vom 25. Sept. 1723 (Cone. Katsch. Gen.-Dir. Kleve 146, I)