Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Verkehr zwischen den westlichen und mittleren Provinzen. 409 
Im Klevischen wurden Strümpfe, Mützen, Kalemanken und vor 
allem Etamine oder Sommerzeuge, wie sie dort noch nicht gemacht 
wurden, von den Fabrikanten der mittleren Provinzen oder den 
Frankfurter Messen bezogen. Der König war jedoch nicht befriedigt 
bon den Fortschritten des Absatzes nach Westen und ergriff daher ein 
neues Mittel, um bessere Erfolge herbeizuführen; er ordnete an, daß die 
Städte von Kleve-Mark jährlich für 30000, die der anderen westlichen 
dande für 12000 Rtl. wollene Waren aus den kurmärkischen Manu— 
fakkuren nehmen müßten.) Er ließ auch Musterkarten solcher Zeuge 
hinschicken, vor allem um den Absatz des Lagerhauses dahin zu heben. 
Den Vorschlag der dortigen Kaufleute, das Lagerhaus möge dort selbst 
einige Warenlager anlegen, verwarf er; jene hingegen weigerten sich, 
zu einem gewissen Jahresquantum sich zu verbinden, wie auch von 
ihrem bisherigen Bezugsverfahren und ihren Korrespondenten abzugehen. 
Auf dringendes Anraten der Kammer wurde ihnen auch darin weiter 
freie Hand gelassen, und nur wiederholt gemahnt, daß das angegebene 
Quantum von selbst erreicht werde. In der Tat stieg der Bezug an 
Wollwaren aus der Kurmark 1727 —29 fast auf das Doppelte und 
überstieg 1738 schon die 30000 Rtl. Ja, 28. Januar 1739 konnte 
berichtet werden, daß auch die münsterländischen Kaufleute angefangen 
hätten, sich kurmärkische Tuche kommen zu lassen. 
Der König hatte allerdings wiederholt ungeduldig gedrängt und 
war unwillig, daß noch immer viele fremde Paderborner, Münstersche, 
Qölnische und Dortmunder Tuche zumal in die Grafschaft Mark ein— 
geführt wurden.“) Verschiedentlich wurde erwogen, wie man auch ohne 
Verbot deren Einfuhr zurückhalten könne, ob man sie höher im— 
postieren oder die Akzise vom fremden Einbringer statt vom inländischen 
Kaufmann erheben oder die Ausfuhrvergütung abschaffen könne. Aber 
die klerische Kammer wußte das alles immer wieder zu verhindern 
durch dringende Abmahnungen, daß man nur durch gelinde Mittel und 
hamelnschen Waren verboten würden, da sie selbst wenig Abgang hätten. Ihre 
eigenen Angaben machen das erklärlich, denn sie mußten selbst zugeben, daß ihre 
Arbeit hinter anderer sehr zurückblieb (Münster, Ravensberg 6). 
N Reskripte vom 8. August und 209. Oktober 1726 (Attenstück 78). Reskript 
vom 18. Juli 1728 wiederholt die Forderung (Gen.-Dir. Kleve 148, 6). 
2) Reskripte vom 29. Mai 1736, 21. August 1737, 8. August 1738. (Ebda.)
	        
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