Sondervergünstigungen für Manufalturen. 417
für Kleve-Mark erhalten hat, das ihr 25. Februar 1715 erneuert
wurde. Sie war in sehr gutem Stande und debitierte viel nach aus—
wärts, nach Frankfurt a. M. und Leipzig.
Ein Kommercienkommissar Joh. Jakob de Beyer richtete seit 1718
in Emmerich eine Rauch- und Schnupftabak-, eine Siegelack- und
eine Samtfabrik ein, und seine Witwe fügte 1722 eine Fabrik von
Wollenzeugen hinzu; deren Kalamanken schlugen so gut an, daß sie
den englischen fast gleich waren und stark nach Holland abgingen. Dem
Unternehmer war neben den gewöhnlichen Beneficien (abgabenfreier
Transport von Arbeitern und Effekten, 15 jährige Freiheit von bürger—
lichen Lasten und Einquartierung) noch zugesichert worden:) drei—
jährige Freiheit von der Konsumtionsakzise, auch für die Arbeiter,
Betriebsmonopol auf 10 Jahre, zoll- und akzisefreie Einfuhr aller
Rohwaren, besonders unfabrizierten Tabaks; die Höherimpostierung
fremder Konkurrenzwaren wurde in Aussicht gestellt, wenn die Fabrik
völlig im Stande sei. In der Tat wurde fremdes Siegelack 27. Mai
1722 mit 3 Stüber vom Rtl. belegt.)
Die Berliner Gold- und Silber-Gespinstfabrik von Schindler,
vordem Bose, behauptete ihr Privileg von 1696, wonach sonst niemand
in Königlichen Landen dergleichen Gold- und Silber-Arbeit verfertigen
durftes) Doch wurde 1714 ausbedungen, daß jedermann frei stehe,
dergleichen Gold⸗ und Silberwaren ins Land zu bringen und zu ver—
laufen, und daß Schindler selbst nur an Kaufleute en gros, nicht im
offenen Laden en détail verkaufen dürfe. Den Umstand, daß durch den
Atzisetarif von 1713 die fremden Waren höher impostiert waren (6—80/0)
solte er nicht zu einer Preiserhöhung der eigenen ausnutzen. Die
zur Verarbeitung bezogenen Materialen sollten auch fernerhin akzisefrei
bleiben. doch mußte für die Spinnseide ein jährliches Pauschgauantum
) Resolution für ihn, 7. März 1718 (Conc. Krautt, Grumbkow. Gen.⸗
Dir. Kleve 153, 1).
) Kleve 48, J, 4. Auch ein jährlicher Mietezuschuß wurde 1724 bewilligt.
) Vgl. Bd. J, S. 741, auch A. B., Seidenindustrie III S. 90, 94. Er—
neuerung des Privilegs 26. Februar 1714 und 28. April 1726 auf je 12 Jahre
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keta Borussica. Handels⸗, Zoll⸗ und Akzisepolitik II.
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