Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Seifenfabrikation. 
421 
zogen werden; ) die Akzise, auch auf polnische Seife, wurde schon am 
19. September 1722 auf 60 Gr. gesteigert. Dagegen wurde die Ein— 
und Ausfuhr von Danziger Seife, zu der viele rohe Materialien aus 
Ostpreußen verwendet wurden, ausdrücklich unbehindert und unbeschwert 
gelassen; nur die schwarze Seife von Elbing und Danzig wurde auf 
gleichem Fuß wie die moskowitische impostiert.) Auf einen Antrag 
der Kammer wegen Beförderung der inländischen Seifensiederei wurde 
bald danach entschieden: den Gebrauch der fremden Seife wolle man 
nicht kerbieten, sondern halte für besser, sie so hoch zu impostieren, daß 
jeder lieber die inländische gebrauche; letztere solle beim Ausgang see— 
wärts auch weiterhin Zollfreiheit genießen, und wenn die übrigen 
Königlichen Lande zureichend mit preußischer schwarzer Seife providiert 
werden könnten, wolle man die fremde mit 16—200/, belegen.) 
Der Pfälzer Kolonist Bonte zu Magdeburg erhielt 15. Januar 
1714 ein Kgl. Privileg, daß er allein im Herzogtum auf 12 Jahre 
die schwarze oder grüne „marbrierte“ Seife kochen dürfe. Der Nach— 
teil des Monopols war, daß mit dem Tode des Inhabers (1732) auch 
seine Wissenschaft dahin ging, so daß danach in allen Königlichen 
danden niemand diese für die Wollfabriken nötige Seife zu machen 
instande war, und sie wieder von Hamburg eingeführt werden mußte. 
Ein Kaufmann Jaques Cuny setzte seit 1736 die Bonte'sche Fabrik 
fort, ihm wurde aber das nachgesuchte Privileg zu ausschließlicher 
Verfertigung nicht bewilligt, da er durch Güte und wohlfeilen Preis 
den Absatz suchen müsse. Ferner wurde die Höherimpostierung der 
hamburger Seife abgeschlagen, da die Cunysche Seife, wenn sie wirklich 
so gut wie die Hamburger sei, ihren Debit schon finden werde.) Das 
geschah auch, die Fabrik nahm von Jahr zu Jahr zu. Sie erhielt 
bald für den auswärtigen Debit die Zollfreiheit in Magdeburg und 
hurmark, d) zunächst auf 3 Jahre, nachher aber wiederholt, noch 
l6. Juni 1762, verlängert. 
) Dies baten die Magistrate 18. Januar 1723 für alle, auch die einheimische 
Seife anzuordnen, weil bei dieser Ware großer Betrug möglich sei. 
26. Dezember 1722 (Ibg. 74 a). 
) Refkript vom 12. März 1728 (Kbg. 28 d). 
) Reskript an die magdeburgische Kammer, 9. Oktober 1737 (A. S. B. 
dappe. Gen.-Dir. Magdeburg 201, Nr. 7.) Desgl. 4. Oktober 1741. 
) Reskripte vom 6. August und 12. November 1738.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.