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Dritter Teil.
schlechter war,) außerdem lieferte sie unregelmäßig und langsam und
in manchen, zumal feinen Sorten trat völliger Mangel ein.) Die
Klagen der Kaufleute hörten daher gar nicht auf, vor allem weil die
landgesessenen und die auswärtigen Kunden sich abwandten, und mit
dem Zucker- auch der ganze Spezerei- und Gewürzhandel Schaden
erlitt. *)
Ja der Stettiner Zucker erwies sich als völlig unverkäuflich, er
blieb den Kaufleuten im Lager liegen, der Hamburger wurde selbst mit
dem hohen Aufschlag vorgezogen. Die unerquicklichen Verhältnisse der
Stettiner Raffinerie wurden im März 1725 durch eine Königliche
Kommission (v. Borcke, v. Massow, v. Grumbkow, v. Laurens) unter⸗
sucht. Diese hat offenbar einen Ausgleich herbeigeführt: es wurde
1725 für 20000 Rtl. Stettiner Zucker auf die Provinzen umgelegt
und ihnen vorgeschrieben, Lumpenzucker und braun Farin bloß von
Stettin zu nehmen, da noch große Vorräte davon vorhanden seien,
dagegen wurde weiß und braun Kandis und Syrup gegen gewöhnlichen
Impost von Hamburg zu nehmen freigegeben.) Die Stettiner Siederei
hatte jedoch trotz aller Unterstützung keinen langen Bestand, und damit
hörte auch die Hochimpostierung des fremden Zuckers auf. 1739 wurde
nur aller Zucker von 1 auf 19/, Gr. v. Tlr. erhöht.
In den mittleren Provinzen war die Einfuhr von fremdem Tabak
schon seit 1682 und 1687 verboten, nur Brasil- und Kanastertabak
war gegen eine erhöhte Akzise, 1J Gr. vom Pfund, erlaubt.) Im
Herzogtum Magdeburg wurde 12. Juli 1713, da der Tabaksvertrieb
) Eine Partie von 1021,, gir. nach Magdeburg kostete von Stettin 2465,
von Hamburg nur 1889/, Thr.; die Fracht bis Berlin war für Stettiner 18, für
Hamburger 10 Gr. für 1Ztr.
2) Durch Reskript vom 29. November 1728 mußte erlaubt werden, daß
fremder Zucker gegen 40,, unter dem Namen des Direktors der Siederei, bis diese
wieder imstande sei, in die märkischen Städte eingelassen werde.
2) Die kurmärkische Kammer berichtet noch 17. Mai 1731: Vor dem Impost
der 25—300/, haben die Schlesier den Hamburger Zucker aus Berlin, dann aber
direkt aus Hamburg kommen lassen; der Debit ist für Berlin völlig verloren
Gen.⸗Dept. 38, 2).
) Für Halberstadt 29. Dezeniber 1725, Magdeburg 8, Januar 1726, dann
auch für Berlin.
5) Bd. J, S. 726f.