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Dritter Teil.
schuß⸗ und Handelsakzise betrugen nur 5 Gr. vom Stein. Für
fremde Blätter hatte der Fabrikant nur /, des gewöhnlichen Satzes
zu entrichten.
Kleve-Mark: Pfd. fremder Tabak 1724 2, 1723 22/, GEr.
(Wesel 18/, und Gr.), Pfd. fremde Blätter 2/, Gr. (Mark bis
1732 , sortierte 8/3); Ztr. inländischer Tabak 31,, Wesel 3,
Soest 6 Gr.; Pfd. Schnupftabak 1732 inld. “/5, ausld. 4 Gr.
Minden-Ravensberg: Pfd. fremder Tabak 1721 3, 1732 Minden
4. Ravensberg 2 Gr.; Ztr. inld. Tabak 1721 11/, Gr.
Als der Straßburger Schock 1737 in Potsdam eine Rapötabak
Fabrik anlegte, verzichtete er ausdrücklich darauf, daß der Handel mit
fremdem Tabak um deswillen gehemmt werde. Für die zur Mischung
noch benötigten fremden Blätter sollte er nur 1 Gr. vom Pfund
Eingangsakzise erlegen, mit der Zeit sollten aber einheimische Blätter allein
verwendet werden. Im übrigen wurde er nur damit privilegiert,
daß in einem gewissen Umkreise keine andere derartige Fabrik an—⸗
gelegt werden solle.) Hier ist also ausnahmsweise ein Monopol gegen
innere Konkurrenz erteilt worden. Dagegen ist ein ähnliches Privilen,
das Michael de St. Niclas im September 1712 für seine Berliner
Wachsbleicherei erhielt und das Konlurrenzbetriebe für 20 Jahre
ausschloß,?) anscheinend nicht verlängert worden, denn es bestand
nachher auch eine Wachsbleicherei in Frankfurt a. O. Und einem ge—
wissen Konstantin Meyer, der eine Salzsiederei zu Königsberg i. Pr
anlegen wollte, wurde die nachgesuchte fünfjährige Zollfreiheit für Einfuhr
von Rohsalz und das Recht, daß innerhalb 20 Jahren keine andere
Siederei errichtet werden dürfe, abgeschlagen, da er sich nicht zu etwas
erklärt habe, was zum Nutzen des Königs gereichen könne. Auch als
er sich zu einer Jaͤhreszahlung von 100 fl. erbot, wurde nicht darauf
eingegangen.?)
Die staatlichen Monopolbetriebe waren nach wie vor unglech
bedeutender als die privaten. Es waren vornehmlich die Glas⸗ Eisen⸗
Kupfer-, Messing- und Blechfabriken in der Kurmark und ein großer
2) Vgl. Reimann, S. 20f.
2) Myl. V, Il, V, Nr. 13.
8) Refkripte vom 24. August 1717 und 7. März 1718 (bg. 20f).