Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Glasfabrikation. 
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Teil der Salzquellen im Magdeburgischen. Dazu kam 1737 die 
Berliner Gold⸗ und Silberfabrik. Das 1724 schon verstagtlichte 
dagerhaus hatte kein Monopol. 
Zu gunsten der Königlichen Glas- und Metallfabriken war ja 
schon seit Jahrzehnten die Einfuhr fremder Erzeugnisse verboten, und 
diese Verbbdte wurden erneuert. Es wurde alles fremde Glas, und 
war Kristall⸗, Kreide⸗, Trink-⸗, Apotheker-⸗, Fenster-⸗, Scheiben-, Holl⸗ 
und Tafelglas in Brandenburg, Magdeburg, Halberstadt und Pommern 
verboten, zumal das Königliche besser als das böhmische und dennoch 
im Preise ihm gleich sei, auch die Taxe besonders bei der Potsdamer 
Flashütte und von feinem Trinkglas ermäßigt sei.) Da aber wohl 
gelegentlich uber Mangel geklagt wurde, so ward 1725 zugestanden, 
daß frendes Glas in gewissen Quantitäten gegen einen Paß des 
kurmärkischen Kammerpräsidenten eingebracht werden könne. Auch leere 
steinerne (Mineralwasser-) Kruken wurden 10. Oktober 1736 einzu— 
führen und zu verkaufen verboten, weil sie den Glasflaschen Absatz 
entzogen. 
Es war vor allem die Potsdamer Glashütte, deren Absatz eifrig 
Jefördert wurde, da er trotz aller Verbote doch nicht nach Wunsch 
gerie. So wurde einmal allen Berliner Glashändlern bei hoher 
seldstrafe verboten, Konfekt- und andere Gläser auszuleihen, damit 
der Absatz der Potsdamer Hütte nicht beeinträchtigt werde“) Deren 
Vertricbh wurde auch nach den äußeren Provinzen ausgedehnt. In 
hönigsberg übernahm ein Weinhändler den Verlag gegen nur 304 
Provision, weil er dafür das Prädikat Hoffaktor haben wollte.) 
Später wurde einmal ein Posten Potsdamer Gläser auf die Königs— 
berger Glashändler zwangsweise repartiert, die dagegen erhobenen 
Vorstellungen der Städte entschieden zurückgewiesen.“) 
Der König wies selbst einmal auf Absatzerweiterung hin: „in 
Wesell und klevischen wirdt Englisch und Bewmsisch] Glas eingeführt 
— — — 
Cdikte vom 2. Oktober 1718, 21. Februar 1720, 16. April 1725 (Myl 
. IL. I und V, II, II); im ersten ist Pommern nicht genannt. Vgl. Bd. J, 
s. ban f. 
) Ordre vom 22. Juni 1728 (Agl. Hausarchiv, Mss. 3850). 
) Bericht der kurmärkischen Kammer vom 24. Mai 1721.(Ebda.). 
) Mai / Juni 1738 (Kgb. Kaufm. G 13)).
	        
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