Das Salzregal.
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im sich schlossen, oder daß sie den Salzhandel Prinaten überließ und
einen Regalimpost davon erhob. In beiden Fällen hatten die Ver—
raucher dieses wichtigen Lebensbedürfnisses eine hohe indirekte Auf—
lage, die 3—/, des Preises ausmachte, zugunsten des Staates zu
tragen. Seit 1651 ist der staatliche Monopolhandel in den Marken
durchgeführt worden, nur der Adel und die pia corpora behielten das
Recht, Salz für den eigenen Gebrauch, nicht für die Untertanen, nach
Belieben zu beziehen. Im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts
wurde erreicht, daß der gesamte Salzbedarf der Marken aus den
landesherrlichen Siedereien zu Halle gespeist werden konnte, die außer—
dem ansehnliche Lieferungen nach Schlesien und Franken machten.
dadurch war das Monopol noch viel einträglicher, denn der Staat
hatte, da er Zehnten, Abgaben und Zölle ersparte, geringere Kosten
uls Private und verkaufte teurer durch den über den normalen Handels⸗
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Unter Friedrich J. wurde bei der Suche nach neuen Einnahmen
während des Spanischen Erbfolgekrieges ein wichtiger Schritt weiter
getan, und das Salzregal 1708 auf alle Königlichen Lande aus—
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Maßnahme hat jedoch die erschöpfte Bevölkerung derart gedrückt und
ebittert, daß sie auf das fortwährende Drängen der Stände aller
dandesteile schon 1711 wieder aufgehoben, und damit auf die Durch—
ührung des Salzregals, außer in Brandenburg, wieder verzichtet
wurde. Der Regierung des ersten Königs kam es aber weniger auf
eine Erweiterung staatlicher Rechte als auf finanzielle Vorkteile an
und sie sicherte sich diese auch beim Verzicht. Die magdeburgischen
und kleve märkischen Stände lösten sich durch einmalige Zahlung vom
Regal los, die halberstädtischen mußten sich verpflichten, ihr Salz nur
uus den Königlichen Siedereien in Halle zu nehmen,; sie bezogen jedoch
uch weiterhin das viel wohlfeilere Salz von Aschersleben, weil der
Transport von Halle zu kostbar falle. In der Mark aber wurde
der Salzpreis um 13/, Gr. vom Scheffel erhöht.) Außerdem war
eit 1709 eine „Faktorgebühr“ von 2 Gr. auf jedes Stück Salz, das
von den Königlichen Siedereien abging, aufgeschlagen worden.
) Die nunmiehrigen Salzpreise durch Deklarationen vom 6. und 13. März
I hestgesezt (Mytius IV, I11, Nr. 25. 209. Val. Bo. LS. 673. Über ähn
ihe Maßnahmen in Sachsen gi. Bo. I, S. „627
Aecta Borusica. Handels⸗. Zoll⸗ und Akzisepolitik I.
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