Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

Das Salzregal. 
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im sich schlossen, oder daß sie den Salzhandel Prinaten überließ und 
einen Regalimpost davon erhob. In beiden Fällen hatten die Ver— 
raucher dieses wichtigen Lebensbedürfnisses eine hohe indirekte Auf— 
lage, die 3—/, des Preises ausmachte, zugunsten des Staates zu 
tragen. Seit 1651 ist der staatliche Monopolhandel in den Marken 
durchgeführt worden, nur der Adel und die pia corpora behielten das 
Recht, Salz für den eigenen Gebrauch, nicht für die Untertanen, nach 
Belieben zu beziehen. Im letzten Jahrzehnt des 17. Jahrhunderts 
wurde erreicht, daß der gesamte Salzbedarf der Marken aus den 
landesherrlichen Siedereien zu Halle gespeist werden konnte, die außer— 
dem ansehnliche Lieferungen nach Schlesien und Franken machten. 
dadurch war das Monopol noch viel einträglicher, denn der Staat 
hatte, da er Zehnten, Abgaben und Zölle ersparte, geringere Kosten 
uls Private und verkaufte teurer durch den über den normalen Handels⸗ 
—D 
Unter Friedrich J. wurde bei der Suche nach neuen Einnahmen 
während des Spanischen Erbfolgekrieges ein wichtiger Schritt weiter 
getan, und das Salzregal 1708 auf alle Königlichen Lande aus— 
—ADD 
Maßnahme hat jedoch die erschöpfte Bevölkerung derart gedrückt und 
ebittert, daß sie auf das fortwährende Drängen der Stände aller 
dandesteile schon 1711 wieder aufgehoben, und damit auf die Durch— 
ührung des Salzregals, außer in Brandenburg, wieder verzichtet 
wurde. Der Regierung des ersten Königs kam es aber weniger auf 
eine Erweiterung staatlicher Rechte als auf finanzielle Vorkteile an 
und sie sicherte sich diese auch beim Verzicht. Die magdeburgischen 
und kleve märkischen Stände lösten sich durch einmalige Zahlung vom 
Regal los, die halberstädtischen mußten sich verpflichten, ihr Salz nur 
uus den Königlichen Siedereien in Halle zu nehmen,; sie bezogen jedoch 
uch weiterhin das viel wohlfeilere Salz von Aschersleben, weil der 
Transport von Halle zu kostbar falle. In der Mark aber wurde 
der Salzpreis um 13/, Gr. vom Scheffel erhöht.) Außerdem war 
eit 1709 eine „Faktorgebühr“ von 2 Gr. auf jedes Stück Salz, das 
von den Königlichen Siedereien abging, aufgeschlagen worden. 
) Die nunmiehrigen Salzpreise durch Deklarationen vom 6. und 13. März 
I hestgesezt (Mytius IV, I11, Nr. 25. 209. Val. Bo. LS. 673. Über ähn 
ihe Maßnahmen in Sachsen gi. Bo. I, S. „627 
Aecta Borusica. Handels⸗. Zoll⸗ und Akzisepolitik I. 
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