Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
Unter Friedrich Wilhelm J. wurde praktisch tüchtiger und nach— 
haltiger vorgegangen: es wurde zuerst die staatliche Salzgewinnung 
gesteigert und dann das staatliche Absatzmonopol weiter ausgedehnt. 
In landesherrlichem Besitze war zunächst nur ein Teil der Halleschen 
Salzquellen, die landesherrliche Quart und die vorher ungenutzte 
Extrasoole, diese seit 1701 an die mittel- und uckermärkische Ritterschaft, 
jene seit 1711 an die Hallesche Pfännerschaft verpachtet. Dann wurde 
1703/,5 auf Domanialboden die Salzquelle zu Schönebeck entdeckt und 
in Betrieb genommen, doch geriet das, wie so manches in jenen 
Jahren, sins Stocken, weil es zunächst mehr kostete als es einbrachte, 
und weil der Ertrag zu Halle für den derzeitigen Absatz ausreichte. 
Der neue König aber ließ schon im Juli 1713 das Salzwerk durch 
den Amtmann von Aken wieder instand setzen, Pfannen und Leute 
aus Halle beschaffen, im Oktober wurde die staatliche Verwaltung da 
eingeführt. Diese soll aber zunächst Mißerfolg gebracht haben, so daß 
man nachgehends (17 16) auch hier zur Pacht überging, zu der ja auch 
der König weit mehr als zum Eigenbetrieb mit seinen unsicheren Er— 
trägen neigte. Von 1720 bis 1790 hatte der Oberamtmann Stecher und 
seine Erben das Salzwerk Schönebeck, ferner die Hallesche Extrasiedung 
das Wettiner Steinkohlenbergwerk und die Saaleschiffahrt in Pacht. 
Schon 1714 wurden die 5000 Last Salz der Königlichen 
Siedereien zu Halle durch 2000 des neuen Schönebecker Werks ver— 
mehrt; aber 1735 lieferte dieses 85400 und 1742 11000 und hatte 
damit den Ertrag der älteren Salinen weit überflügelt. Die schnelle 
Vermehrung der Ausbeute nötigte fortgesetzt an die Erweiterung des 
Absatzes zu denken) und war so der Anlaß zu der immer weiter 
greifenden Salzpolitik des Königs, dem hierbei der kurmärkische Kammer— 
präsident v. Goerne als regster Mitarbeiter zur Seite stand. Die 
Der Debit des Königl. Salzes betrug (in Lasten), a) im Inland Mart 
Hohnstein, Pommern, dann auch Preußen, Halberstadt, Magdeburg), b) ins Aus⸗ 
land (Franken, Schlesien, poln. Preußen, Mecklenburg, Niederlausitz): 
a b zusammen 
1715 4283 4300 8583 
1722 5 960 2890 8850 
1730 9687 2960 12 647 
1740 10558 3300 13 588 
(Nach Schmoller XII, 104).
	        
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