Das Salzmonopol in Ostpreußen.
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Geschäftsverbindungen mit Polen wie mit Frankreich außerordentlich.
Es kam hinzu, daß der Salziransport auf der Oder durch das Stettiner
Niederlagsrecht, auf der Elbe aber und über Lübeck durch Hannover
gehindert worden wäre.1)
Nachdem jedoch Stettin in preußischen Händen war, konnte Salz
von Halle bis Königsberg zu Wasser transportiert werden. Zunächst
wurde den Königsberger Kaufleuten angetragen,?) daß sie anstatt des
raffinierten See- und des Lüneburger Salzes fernerhin Hallesches Salz
debitieren sollten, die Tonne, die 110 über das gewöhnliche Maß
halte, zu 3143 Rtl., lieferbar in Kammin. Den Kaufleuten wurde
zugleich angedeutet, wenn sie dem Willen des Königs darin nicht nach—
lämen, so könne dieser bewogen werden, eine Faktorei mit Halleschem
Salze dort anzulegen. Die Kaufleute werden allerdings Schwierig-—
keiten gemacht und die Sache verhindert haben, denn erst nach mehr
als 2 Jahren wurden bescheidene Versuche gemacht, und nach Pillau
und Memel je 12 Last Halleschen Salzes geschickt, aber keineswegs,
wie hinzugefügt wurde, um die dortigen Städte zu verlegen, sondern
nur um einige Ämter zu versorgen.8)
Nach weiterer „genugsamer Erwägung“ wurde endlich auch für
Preußen verordnet,) daß alles fremde Salz zum inneren Gebrauche
dort verboten und nur zum auswärtigen Debit erlaubt sein solle, das
Lüneburger aber überhaupt nicht eingeführt werden dürfe; die Unter—
tanen sollten nur Königliches Salz konsumieren. Es ging jedoch bei
der großen Entfernung des Landes noch langsam damit. Erst einige
Monate später wurde bekannt gegeben, der König werde das Land mit
gutem Halleschem Salz versehen, es sollten wie in den anderen Provinzen
daktoreien angelegt und Ausseller in den Ortschaften bestellt, der
Gebrauch fremden Salzes aber solle bei arbiträrer Strafe verboten
) Bericht der preußischen Regierung vom 4. Dezember 1704. Ferner Vor—
shlag Döplers über Einrichtung des Salzregals, 6. Februar, und Gutachten darüber,
Berlin, 11. Februar 1711 (Hoft. Preußen, Tit. 26, Nr. 8).
) Preußische Kammer an Magistrat, 27. Juli 1719 (Kgb. Kaufm. S 44).
) Reskripte an Geh. Rat Moldenhauer, Berlin, 1. September 1721 (Ebda.).
) Reskript an das Lizentkollegium, Berlin, 3. März 1722 (Absch. Grumbkow.
bEbda). An Lüneburger Salz sind in 9 Jahren, 1708—516, 655 Last A,, Faß,
an Kolberger nur 19 Last d Tonnen seewärts eingekommen.