Die Salzschiffahrt.
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Stettin, das infolge des königlichen Salzmonopols seinen Salz⸗
handel und seine Siederei verloren und auch sonst großen Schaden in
der Seeschiffahrt erlitten, erhielt einen geringfügigen Ersatz durch diefe
neuen Fahrten nach Preußen. Mit diesem Lande bestand vordem gar
keine Verbindung, nun aber nahmen die Salzschiffe als Rückfracht
preußische Waren, Getreide und Butter; die Stettiner Schifferkompagnie
erhielt damit einen regelmäßigen Erwerb. Zwar wurden bei der
Salzfahrt auch andere inländische Schiffer, Kamminer, Pillauer oder
Königsberger zugelassen); später aber hatte die Stettiner Schiffer—
kompagnie diesen Transport ausschließlich?) und setzte unter sich eine
Reihefahrt fest, so daß jeder im Jahre etwa zweimal fahren konnte.
Für Salz, das auf der Seefahrt verunglückte, mußten die Schiffer
die Hälfte ersetzen, selbst wenn sie keine Schuld traf. Nachher wurde
es so gehalten, daß für die Fahrten nach Hinterpommern die Schiffer
gegen erhöhte Frachtsätze das Risiko trugen, für die nach Königsberg
der Fiskus, der für die 6 Monate der schlechten Jahreszeit das Salz
in Amsterdam verassekurierte.
Von den Provinzen östlich der Weser war nur das Ursprungs—
land des Salzes selbst, Magdeburg mit Mansfeld, vom Königlichen
Salzregal frei, und nur das Boysalzverbot von 1723 galt auch für
diese. Denn man konnte den Pfännerschaften dieses ihr nächstes
Ahsatzgebiet nicht ohne weiteres wegnehmen, zudem hatten die Stände
1711 das Regal mit einer Geldsumme abgekauft. Erst 1726 wurde
auch hier das Salzregal wieder eingeführt, weil, wie es hieß, die
dortigen Käufer bisher hintergangen und übersetzt worden seien, und
die Pfännerschaften hierauf und auf die Einfuhr fremden Salzes nicht
genug acht gegeben hätten.s) Das Regalsalz wurde zunächst zu einem
mähigeren Preise, der Scheffel zu 16, in den akzisbaren Städten
Durch die Dievenow nach Kolberg 1880/,, nach Rügenwalde 48, nach
Königsberg 12, Memel 45, zusammen 288/, Last in 17 Schiffen;
durch die Swine nach Kolberg 259, nach Rügenwalde 129, nach Königs—
berg 302, zusammen 690 Last in 24 Schiffen. (Stettin. Lizents.
Vorp. 42.)
) Reskript an preußische Kammer, 6. April 1725 (Kbg. Kaufmsch. 8 44).
) So nach einer Vorstellung vom 28. Januar 1737 (Stettin, Salzs. Hp. 8).
5 Gedr. Edikt Berlin, 24. Oktober 1726 (gqz3. Grumbkow, Creus, Katsch.
Görne, Fuchs. Magdeburg, Kammer II, 160).