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Dritter Teil.
18 Gr. — in Brandenburg 20 bis 25 Gr. — verkauft, durch ver⸗
eidete Ausseller, die das Salz nur aus den Magazinen zu Halle,
Schönebeck oder Staßfurt beziehen durften); auch wurden nach
brandenburgischem Muster?) Salzregister und Inspektoren eingeführt.
Hier mußten aber auch die Pfännerschaften mit ihren Verkaufs—
gerechtsamen abgefunden werden. Und zwar wurden die Salzwerke
zu Sohlen und Sülldorf angekauft und aufgehoben, die Soolbrunnen
zugedeckt und die Koten nach Schönebeck verlegt, obwohl in Sülldorf
wenigstens die Soole noch reichlich floß. Auch Aschersleben, das schon
1716 zum Kauf angeboten war, ist jetzt oder etwas spüter eingegangen.
Der Halleschen Pfännerschaft wurde der ihr zustehende Absatz im
Saalekreis-Mansfeld abgekauft mit 200 Last jährlich zu je 241/, Thr)
Außerdem blieben von privaten Betrieben noch bestehen der zu Staßfurt,
der nur unbedeutend war (1730 330 Last), und die viel stärkeren
Siedereien der adligen Pfännerschaft zu Groß-Salze, die vor allem den
Absatz nach Sachsen hatte. In Berlin hätte man diese Koten am
liebsten gleichfalls angekauft; ein Gutachten der Magdeburger Kammer
vom 28. Juni 1723 widerrät aber die Anlage der dazu erforderlichen
großen Kapitalien, vor allem in der Besorgnis, daß der Salzadel das
Land verlassen, und die Stadt herabsinken werde.
Das zu Kolberg gesottene Salz durfte auch weiterhin im Fürstentum
Kammin vertrieben, auch nach Polen durchgeführt und nach Dänemark
und Schweden seewärts ausgeführt werden.) Der König wollte 1726
auch diese Saline gern aufkaufen, aber nur 20000 Tlr. dafür ver—
wenden, während ihr Wert noch 100 000 Tlhr. war; so hat sie der
Staat erst 1800,01 gekauft, jedoch für 784000 Tlr. Doch wurde
nun für den Kolberger Salzdebit ein Verkaufspreis von 214 statt
11/2 Tlr. je Tonne vorgeschrieben, um den Unterschied mit dem Königlichen
Salze zu mindern; der Ausgangszoll nach Polen wurde von 8 auf
1ggr. herabgesetzt, dagegen der jährliche Rekognitionskanon für die
) Die Ritterschaft usw. durfte ihr Salz aus den Koten holen Kammeredilt
oom 8. April 1728. A. B. Beh.Org. IV. 2, S. 422 f).
2) Reglement vom 16. März 1725 (Myl. IV, II, Anhang Nr. 9.
8) Die Produktion der Halleschen Pfännerschaft betrug im Jahresdurchschnitt
bis 1708 6440, 1709 - 1730 5040, 1731 - 1741 nur 3640 Lasten.
2) Reskript an pommersche Kammer vom 20. August 1728 (Stetlin, Vorp.
Lizents. 42).