Full text: Acta Borussica Die Handels-, Zoll- und Akzisepolitik Preußens 1713-1740. (2,1)

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Dritter Teil. 
18 Gr. — in Brandenburg 20 bis 25 Gr. — verkauft, durch ver⸗ 
eidete Ausseller, die das Salz nur aus den Magazinen zu Halle, 
Schönebeck oder Staßfurt beziehen durften); auch wurden nach 
brandenburgischem Muster?) Salzregister und Inspektoren eingeführt. 
Hier mußten aber auch die Pfännerschaften mit ihren Verkaufs— 
gerechtsamen abgefunden werden. Und zwar wurden die Salzwerke 
zu Sohlen und Sülldorf angekauft und aufgehoben, die Soolbrunnen 
zugedeckt und die Koten nach Schönebeck verlegt, obwohl in Sülldorf 
wenigstens die Soole noch reichlich floß. Auch Aschersleben, das schon 
1716 zum Kauf angeboten war, ist jetzt oder etwas spüter eingegangen. 
Der Halleschen Pfännerschaft wurde der ihr zustehende Absatz im 
Saalekreis-Mansfeld abgekauft mit 200 Last jährlich zu je 241/, Thr) 
Außerdem blieben von privaten Betrieben noch bestehen der zu Staßfurt, 
der nur unbedeutend war (1730 330 Last), und die viel stärkeren 
Siedereien der adligen Pfännerschaft zu Groß-Salze, die vor allem den 
Absatz nach Sachsen hatte. In Berlin hätte man diese Koten am 
liebsten gleichfalls angekauft; ein Gutachten der Magdeburger Kammer 
vom 28. Juni 1723 widerrät aber die Anlage der dazu erforderlichen 
großen Kapitalien, vor allem in der Besorgnis, daß der Salzadel das 
Land verlassen, und die Stadt herabsinken werde. 
Das zu Kolberg gesottene Salz durfte auch weiterhin im Fürstentum 
Kammin vertrieben, auch nach Polen durchgeführt und nach Dänemark 
und Schweden seewärts ausgeführt werden.) Der König wollte 1726 
auch diese Saline gern aufkaufen, aber nur 20000 Tlr. dafür ver— 
wenden, während ihr Wert noch 100 000 Tlhr. war; so hat sie der 
Staat erst 1800,01 gekauft, jedoch für 784000 Tlr. Doch wurde 
nun für den Kolberger Salzdebit ein Verkaufspreis von 214 statt 
11/2 Tlr. je Tonne vorgeschrieben, um den Unterschied mit dem Königlichen 
Salze zu mindern; der Ausgangszoll nach Polen wurde von 8 auf 
1ggr. herabgesetzt, dagegen der jährliche Rekognitionskanon für die 
) Die Ritterschaft usw. durfte ihr Salz aus den Koten holen Kammeredilt 
oom 8. April 1728. A. B. Beh.Org. IV. 2, S. 422 f). 
2) Reglement vom 16. März 1725 (Myl. IV, II, Anhang Nr. 9. 
8) Die Produktion der Halleschen Pfännerschaft betrug im Jahresdurchschnitt 
bis 1708 6440, 1709 - 1730 5040, 1731 - 1741 nur 3640 Lasten. 
2) Reskript an pommersche Kammer vom 20. August 1728 (Stetlin, Vorp. 
Lizents. 42).
	        
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