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Dritter Teil.
zwischen den benachbarten Provinzen aufgehoben werde.) Es wurde nun
auch der Gebrauch des kölnischen Salzes im Soester Gebiet untersagt.
Für das Fürstentum Minden wurde, ebenso wie früher in
Brandenburg, Lüneburger Salz kontraktmäßig bezogen seit 1666; der
Vertrieb im Lande war an zwei Mindener Kaufleute verpachtet gegen
eine Abgabe von 8007), seit 1715 850 Tlr. Schon 1681 war man
in Berlin auf den Gedanken gekommen, ob nicht das Hallesche Salz
mit Vorteil dahin gebracht werden könne, damit das Geld in den eigenen
Landen bliebes) Aber Lüneburg machte wider die Durchfuhr anderen
Salzes durch die braunschweigischen Lande ein Privileg Kaiser Sigis—
munds von 14179 geltend, und so wurde 1687 eine Partie magde
burgischen Salzes, die nach Hamburg und Lübeck bestimmt war, auf
der Elbe bei Schnackenburg zurückgewiesen.s) Auch als Lüneburg
1700 den Salzpreis erhöhte, und die Kammer deshalb nicht ab—
schließen, sondern das schon früher auf der Weser übliche schottische
Salz einführen wollte, wurde das in Celle verweigert, und man mußte
zulassen, daß in einem neuen Kontrakt die Last von 32 auf 36 Tlr.
erhöht und der Ausschluß des schottischen Salzes ausdrücklich ausbedungen
wurde. Ja 1721 verlangte das Lüneburger Salzkontor bei Erneuerung
des Kontrakts 47 Tlr. für je 12 Tonnen; das machte bis Munden
85 Thlr., während man eine Last Hallisch Salz dahin zu Wasser
für 281/,, zu Land über Hornburg für 30 Tlr— liefern konnte.“)
y) Berliner Kabinetsministerium an den kurkslnischen Statthalter Grafen
Hohenzollern, 16. Januar 1734 (R. 9, DP. 4).
2) Das machte bei 200 Last 8 Gr. von der Tonne. Nach dem Salzprobe—
register von 1709 sollte Minden 253, Ravensberg 229 Last jährlich konsumleren.
9) Reskript an die Mindener Regierung, 10./20. Dezember 1681 —E
Salzs. 4, Nr. 2).
R. 19 n, 17 0.
) R. 19 p. 510.
) Nämlich: bis Saalhorn 15 Tlr.*), 4 Lüneburger Zölle à 10 Gr.
(Mecklenburg läßt frei passieren laut Transakt.).
Schiffsfracht bis Hamburg (Altona) At,,, Kosten bei der Niederlage h Th.
Schiffsfracht bis Elsfleth 2 Thr. Zoll 3. Schwinge und Glückstadt 20
Elsfleth 3 Gr.
Schiffsfracht bis Bremen 20, Zoll z. Bremen 6 Gr.
Schiffsfracht bis Minden 21/,, Weserzölle 2, Tir. Sa. 28 Tlr. 11 Gr.
9) Dabei ist wohl Selbstkostenpreis zugrunde gelegt: nach anderer Berechnung
bis Aken 176/, Thr.“