Der Salzhandel nach Minden. 445
Schon 1719,20 hatte Preußen in Wien nach dem von Hannover
angezogenen kaiserlichen Privileg forschen und in den Minden-Ravens⸗
berger Akten wegen der Angelegenheit nachsuchen lassen. Der König
verfügte bei Revidierung des Mindenschen Etats für 1721 selbst:
„Von Kreutz mit von Görne sprechen, ob nicht Hallisch Salz nach
Minden zu fahren.“ Aber wieder wurden 2 Lasten zu Schnackenburg
zurückgewiesen. Auch die Hoffnung, daß man bei der Personalunion
Großbritanniens mit Hannover Freigabe des schottischen Salzes er—
reichen könne, erwies sich als trügerisch, da König Georg sogar dessen
Ausfuhr nach Oldenburg verbot und damit diese Grafschaft beim
Lüneburger Salz zu bleiben nötigte. Die Umschau nach anderem Salz,
von Werl, Salzuflen (Lippe) oder Unna, führte gleichfalls zu nichts;
letzteres wäre noch teurer als das Lüneburger gekommen.)
Das Ministerium in Hannover hat auch später aufs bestimmteste
verweigert, das magdeburgische Salz auf der Elbe und Oder passieren
zu lassen, und es konnte weder der Mindener Präsident von Borcke
durch persönliche Verhandlung noch das Berliner Kabinett durch
Schreiben darin etwas erreichen. Die Haltung Hannovers war da—
durch noch schroffer geworden, daß Preußen die Durchfuhr des Lüne—
hurger Salzes nach Schlesien verboten hatte?); dann wurde auch ein
Dreesdener Schiffer, der mit 32 Last Lüneburger Salz die Elbe hinauf—
suhr, in Lenzen zurückgewiesen.s) Preußen behauptete in dem neu
entbrennenden Federkriege, dazu berechtigt zu sein, denn es habe der
Stadt Lüneburg nie die Salzschiffung elbaufwärts zugestanden; dagegen
könne das hannoversche Privileg sich nicht gegen Besitzer von Salz—
werken richten, die ihr eigenes Salz verführten, zumal wenn es zur
Versorgung der eigenen Lande geschehe. Überdies konnte Brandenburg
sich darauf berufen, daß ihm durch das kaiserliche Privileg von 1518
die freie Schiffahrt mit allen Waren bis in die See, und 1609 von
den Lüneburger Herzogen selbst die Elbschiffahrt mit allen Waren zu—
) Akten des Gen.-Fin.«Dir. und der Mindener Kammer von November
721 bis April 1722.
ꝑ * Schreiben des Gen.⸗Dir. an Görne, 4. Juli 1726 (GHofk. Salzs. Tit. 6,
r. 7).
) Beschwerde des hannoverschen Ministeriums 16. Dezember, Antwort Ilgens
288. Dezember 1726, Replik von Hannover 22. April, Jigen an das Gen.-Dir.
10. Mai 1727 (R. 19 m. 81 6).